Kontrollgruppe nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz

Checkliste Stift

Aufgaben

Die öffentlichen Auftraggeber im Land Berlin haben bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) zu beachten und nach Auftragserfüllung zu überprüfen, ob dessen vertraglich vereinbarte Bestimmungen (z.B. Tarif- oder Mindestlöhne, Frauenförderung, ILO Kernarbeitsnormen) bei der Ausführung des Auftrags eingehalten wurden.
Die Kontrollgruppe unterstützt die öffentlichen Auftraggeber dabei und bietet diesen an, für sie die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen zu überprüfen.