IT-Standards im Gewerberecht

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An der Entwicklung des bundesweit vorgeschriebenen IT-Standards XGewerbeanzeige hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft aktiv mitgewirkt. Aktuell arbeitet sie an dessen Weiterentwicklung zu einem bundesweiten IT-Standard XGewerbeordnung mit. Ziel ist die digitale Umsetzung aller auf der Gewerbeordnung basierenden Verwaltungsleistungen. Insbesondere soll eine bundeseinheitliche digitale Beantragung und Erteilung von gewerberechtlichen Erlaubnissen ermöglicht werden. Einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern für den Betrieb eines IT-Standards XGewerbeordnung hat der Berliner Senat im Dezember 2020 zugestimmt. Die erste Komponente des neuen IT-Standards XGewerbeordnung ist am 1. August 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Seine Verwendung muss nun bundesweit bis zum 31. Mai 2022 umgesetzt werden.

Bei der elektronischen Datenübermittlung aus der Gewerbeanzeige an die gesetzlich vorgeschriebenen Empfangsstellen (IHK(Industrie- und Handelskammer), Handwerkskammer, Immissions- und Arbeitsschutzbehörde, Arbeitsagentur, Zoll, Handelsregister, Amt für Statistik, DGUV u.a.) wird der bundesweit vorgeschriebene IT-Standard XGewerbeanzeige in der jeweils neuesten Spezifikation bereits verwendet. Der IT-Standard ermöglicht die Erfassung von Gewerbeanzeigen online sowie die entsprechende Weiterübermittlung an Gewerbebehörden. Dieses Angebot wird allein in Berlin bereits über 75.000 Mal pro Jahr im Rahmen der eMeldung genutzt.

Der IT-Standard XGewerbeanzeige wurde in das vom IT-Planungsrat bereitgestellte XÖV- Rahmenwerk überführt. Dies dient insbesondere der technischen Umsetzung qualitätssichernder Maßnahmen der Datenübermittlung. Die Robustheit und Stabilität der Datenübermittlungen im Informationsverbund von Gewerbeanzeigebehörden und empfangsberechtigten Stellen konnte dadurch erheblich gesteigert werden.