Geldwäscheprävention

Geldscheine und Münzen in Wäschetrommel

Die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung ist zuständige Aufsichtsbehörde nach dem Geldwäschegesetz – GwG für Verpflichtete des Nichtfinanzsektors im Land Berlin.

Aber was ist Geldwäsche überhaupt? Und was verbirgt sich hinter dem Begriff der Geldwäscheprävention und was ist deren Zweck? Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen ersten Überblick über das Geldwäschegesetz und seine Neuerungen. Des Weiteren erhalten Sie Informationen zu Zuständigkeiten und Verpflichtetengruppen, dem risikobasierten Ansatz und was bei der Erfüllung von Sorgfaltspflichten zu beachten ist.

Detaillierte, zielgruppengerechte Informationen finden Sie außerdem in den bundeseinheitlichen Merkblättern in unserem Downloadbereich.

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Das Geldwäschegesetz - Was ist das?

Mit dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten („Geldwäschegesetz“, kurz: GwG) soll die Einschleusung illegal erlangten Geldes und sonstiger Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf verhindert werden. Das Geldwäschegesetz - Was ist das?

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Das neue GwG - Was ändert sich?

Am 01.01.2020 ist die neue Fassung des Geldwäschegesetzes von 2017 in Kraft getreten. Die GwG-Novellierung dient der Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie und bringt wichtige Veränderungen für die Verpflichteten, die unter die Aufsicht der Senatsverwaltung fallen Das neue GwG - Was ändert sich?

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Verpflichtete im Sinne des GwG und zuständige Aufsichtsbehörde - Wer fällt in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung?

Unter die Aufsicht der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung fallen: Güterhändler, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter; Immobilienmakler; Versicherungsvermittler; Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder; Finanzunternehmen und Buchmacher. Verpflichtete im Sinne des GwG und zuständige Aufsichtsbehörde - Wer fällt in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung?

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Risikomanagement - Was bedeutet das für mich?

Grundsätzlich müssen Sie gemäß § 4 Absatz 1 GwG als Verpflichteter im Sinne des GwG über ein wirksames Risikomanagement verfügen. Der jeweilige Umfang richtet sich nach dem jeweils zu prüfenden Geldwäscherisiko Ihres Unternehmens. Risikomanagement - Was bedeutet das für mich?

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Verdachtsmeldungen - An wen muss ich mich wenden, wenn ich einen Verdacht auf Geldwäsche melden möchte?

Die Meldung von Sachverhalten, bei denen der Verdacht der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung besteht, gehört zu den Hauptpflichten des Geldwäschegesetzes. Für die Entgegennahme solcher Verdachtsmeldungen ist die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zuständig. Verdachtsmeldungen - An wen muss ich mich wenden, wenn ich einen Verdacht auf Geldwäsche melden möchte?

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Bekanntmachungen nach § 57 GwG

Die Aufsichtsbehörde ist dazu verpflichtet, Entscheidungen über Bußgeld oder Verwarnungsgeld, die sie aufgrund von Verstößen gegen das Geldwäschegesetz verhängt hat, auf ihrer Internetseite durch Veröffentlichung bekannt zu machen. Bekanntmachungen nach § 57 GwG