Binnenmarktinforma­tions­system - Internal Market Information System - IMI

Das Binnenmarktinformationssystem – Internal Market Information System – IMI dient der Verwaltungszusammenarbeit der Behörden in den EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Es hilft, den europäischen Binnenmarkt zu verwirklichen. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen profitieren vom Einsatz des Systems, weil ihre Anliegen mit grenzübergreifendem Bezug schneller bearbeitet werden können.

IMI ist ein internetgestütztes System, zu dem zuständige Behörden und Koordinator*innn Zugang erhalten. Es wird für 14 Rechtsbereiche genutzt, u.a. die Berufsanerkennungsrichtlinie, die Dienstleistungsrichtlinie und die Patientenrechterichtlinie.

Mittels IMI können zuständige Behörden, soweit dies datenschtzrechtlich zulässig ist, Informationsanfragen und Vorwarnungen versenden sowie Anträge auf einen Europäischen Berufsausweis bearbeiten. Ansprechpartner*innen in ausländischen Behörden können über das System leicht gefunden werden. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass das Sprachproblem gelöst wird, da Formulare in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden freie Texte automatisch übersetzt.

Das System wurde von der EU-Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten entwickelt und wird von der Kommission betrieben und finanziert.

Auf der Internetseite der Europäischen Kommission erhalten Sie weitere Informationen zum IMI. Dort sind unter anderem die einzelnen Fragenkataloge und Informationen zu den einzelnen Modulen zu finden.

Datenschutz

IMI ist ein System, mit dem personenbezogene Daten ausgetauscht werden, daher muss ein umfassender Datenschutz gewährleistet werden. Die Nutzung des IMI unterliegt uneingeschränkt den geltenden europäischen und deutschen bzw. Berliner Datenschutzvorschriften. Bereits bei der Entwicklung des IMI wurde auf eine datenschutzfreundliche Architektur geachtet. So hat nur ein beschränkter Kreis zuständiger Bearbeiterinnen und Bearbeiter Zugang zum System und personenbezogene Daten sind nur den unmittelbar mit dem jeweiligen Einzelfall betrauten Personen erkennbar. Das IMI bietet dadurch ein deutlich höheres Schutz- und Sicherheitsniveau als andere Verfahren des Informationsaustauschs wie Briefpost, FAX oder E-Mail.
Die personenbezogenen Daten werden spätestens drei Jahre nach Abschluss des Informationsaustauschs aus IMI gelöscht.
Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde bei der Einführung des IMI in Berlin beteiligt.