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Miete & Mieten

Bild: Friedberg - Fotolia.com
Als Mietrecht gelten im deutschen Recht die §§ 535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Darin sind wichtige Regeln für das Verhältnis von Mieter und Vermieter formuliert, beispielsweise zur Ausgestaltung des Mietvertrages, zu Miethöhe und Betriebskostenabrechnungen sowie zu Wohnungsmängeln und den Bedingungen für eine Mietminderung.