Coronavirus Covid-19
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Festnetz

Verbraucherinnen und Verbraucher haben in Deutschland ein gesetzlich verankertes Recht auf Anschluß an ein öffentliches Telekommunikationsnetz und einen Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten. Auch zur Zusammensetzung der Telefonrechnung, zu Kündigungsfristen und zur Mitnahme eines Festnetzanschlusses bei einem Umzug gibt es verbindliche Regelungen. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen dürfen die Anbieter die Verträge für Festnetzanschlüsse frei gestalten.
Rechtliche Grundlage zur Festnetz-Telefonie
Anspruch auf Festnetzanschluss
Nach §§ 78 ff. TKG haben Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf einen Anschluss und einen Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz zu einem erschwinglichen Entgelt. Derzeit stellt die Telekom Deutschland GmbH diese Universaldienstleistung zur Verfügung. Gegenüber anderen Anbietern besteht seitens der Verbraucherinnen und Verbraucher kein Anspruch auf Grundversorgung (Stand November 2015).