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Medikamente

Die wichtigste rechtliche Grundlage des Arzneimittelwesens ist das Arzneimittelgesetz (AMG). Daneben gibt es Regelungen u. a. für die Preisgestaltung sowie die Höhe der Zuzahlungen durch Patientinnen und Patienten. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente müssen in der Regel von den Patienten selbst bezahlt werden. Wer seine Medikamente über eine Versandapotheke bestellt, sollte auf die Seriosität des Anbieters achten.
Rechtliche Grundlagen
Kostenübernahme und Zuzahlung bei Medikamenten
Medikamentenpreise
Preise von verschreibungspflichtigen Medikamenten:
Pharmaunternehmen können den Preis für neu zugelassene verschreibungspflichtige Medikamente frei bestimmen und oftmals müssen Patientinnen und Patienten dafür kräftig zuzahlen. Läuft der Patentschutz für ein Medikament aus, dürfen andere Hersteller ein sogenanntes Generikum mit dem gleichen Wirkstoff produzieren, das preiswerter als das Original verkauft werden kann. Verordnet der Arzt also nur einen Wirkstoff und nicht ein spezielles Medikament, können Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Wahl eines Generikums Geld sparen.
Preise von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten:
Die Preise für nicht verschreibungspflichtige Medikamente können Apothekerinnen und Apotheker selbst festlegen. Aber auch hier kann sich die Frage nach einem kostengünstigeren Produkt mit dem gleichen Wirkstoff für Verbraucherinnen und Verbraucher lohnen.Versandapotheken und Internetapotheken
Beratung und Beschwerden
Weitere Links zum Thema Medikamente:
- Informationen zum Thema Arzneimittel beim Bundesministerium für Gesundheit
- Informationen zum Thema Arzneimittelsicherheit bei der Senatsverwaltung für Gesundheit
- Informationen zum Thema Medikamente bei der Verbraucherzentrale Berlin
- Informationen zu Arzneimitteln beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen