Coronavirus Covid-19
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Berlin.
Inhaltsspalte
Versicherungen

Die vielen Versicherungsarten in Deutschland gliedern sich in freiwillige Versicherungen (z. B. Lebensversicherungen, Reisegepäckversicherungen, Hausratversicherungen) und Pflichtversicherungen (z. B. die gesetzliche Krankenversicherung bei Angestellten). Welche freiwilligen Versicherungen sinnvoll sind, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher für sich selbst entscheiden. Übergreifende Aspekte wie Vertragsabschluss, Kündigung und Informationspflicht bei Versicherungsverträgen sind gesetzlich geregelt.
Versicherungsvertragsgesetz als gesetzliche Grundlage
Informationspflicht vor Versicherungsabschluss
Neues Produktinformationsblatt für Versicherungen
Seit Januar 2019 wird beim Abschluss eines Versicherungsproduktes wie etwa einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, ein neues Produktinformationsblatt Pflicht. Versicherer müssen den Kunden darin rechtzeitig vor der Unterschrift auf maximal drei Seiten über die Art der Versicherung, den Umfang der gedeckten Risiken, Prämien und deren Zahlungsweise sowie über Ausschlüsse informieren. Anzugeben sind weiterhin Laufzeit, Anfangs- und Enddatum des Vertrags sowie die Pflichten des Kunden, um Schäden vom Versicherer erstattet zu bekommen.
Kündigung von Versicherungsverträgen
Beratung und Beschwerden
Weitere Links zum Thema Versicherungen:
- Informationen des Bundesminsteriums für Finanzen zum Produktinformationsblatt
- Informationen der BaFin zum Thema Versicherung und Altersvorsorge
- Informationen der Verbraucherzentrale Berlin zum Thema Versicherungen
- Statistisches Taschenbuch der Versicherungswirtschaft 2018
- Bund der Versicherten e. V.