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Pfändungsschutzkonto

Das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, bietet Schuldnerinnen und Schuldnern einen unbürokratischen Weg, während einer Kontopfändung über den unpfändbaren Teil der Einkünfte zu verfügen und so weiter am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Jeder Kunde eines Kreditinstituts hat Anspruch darauf, dass sein bestehendes Girokonto bei Bedarf in ein P-Konto umgewandelt wird. Das P-Konto dient dann wie ein normales Girokonto weiterhin dem bargeldlosen Zahlungsverkehr, schützt Schuldnerinnen und Schuldnern aber vor einer vollständigen Kontopfändung.
Einrichten eines Pfändungsschutzkontos
- Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Einrichtung eines P-Kontos
- Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.11.2012 zu zusätzlichen Entgelten bei einem P-Konto im Wortlaut als PDF
- § 850 c der Zivilprozessordnung (Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen) im Wortlaut
- Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Thema Pfändungsschutzkonto
- Publikation des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz – Pfändungsfreigrenzen 2019