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Kredite und Darlehen

Bild: Jeanette Dietl - Fotolia.com
Ein Kredit oder Darlehen gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit, sich Geld von einem Kreditinstitut zu leihen. Für einige Bedingungen bei Kreditverträgen gibt es Vorgaben auf EU- und Bundesebene, die meisten Regelungen sind jedoch in dem individuellen Vertrag mit der jeweiligen Bank festgelegt.
Vor Abschluss eines Kreditvertrags
Die Richtlinie 2008/48/EG der Europäischen Union (EU) gibt klare Regeln vor, über was Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abschluss eines Kreditvertrags informiert werden müssen. So müssen den Kreditnehmern unter anderem die Kreditrate, der effektive Jahreszins, das Widerrufsrecht sowie das Recht auf vorzeitige Ablösung des Kredits im Vorfeld genannt werden. Diese Regelung erhöht die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbrauchern und erleichtert das Vergleichen von Angeboten. Da die Gebühren für Kredite von jeder Bank individuell festgelegt werden, lohnt sich ein Vergleich verschiedener Kreditinstitute.
- Richtlinie 2008/48/EG beim Rechtsinformationssystem der Europäischen Union EUR-Lex als PDF
- Informationen zum Thema Kreditvergabe beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Informationen über die wichtigsten Produkte von Banken und Bausparkassen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Informationen der Verbraucherzentrale Berlin zum Abschluss eines Darlehensvertrags
Bundesregierung beschließt zwei verbraucherschützende Änderungen im Darlehensrecht
Rechte und Pflichten bei Abschluss eines Kreditvertrags
Kreditnehmer und Kreditgeber haben mit Abschluss eines Kreditvertrages Rechte und Pflichten, die in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 488 geregelt sind.
Sicherheiten bei Krediten
Eine gesetzliche Regelung darüber, welche Sicherheiten für welche Kredite hinterlegt werden müssen, gibt es nicht. Höhe und die Art der Sicherheit orientieren sich an der Höhe des abzuschließenden Kredits. Im Darlehensvertrag muss genau angegeben sein, welche Art und welche Höhe von Sicherheiten hinterlegt werden.
Kündigung von Kreditverträgen
Die Kündigung von Kreditverträgen ist immer an Fristen gebunden. Die Fristen sind von Bank zu Bank unterschiedlich und im Kreditvertrag geregelt. Nach Abschluss eines Kreditvertrages haben Verbraucherinnen und Verbraucher eine Widerrufsfrist von 14 Tagen.
Beratung und Beschwerden
Bei Beschwerden oder Reklamationen ist der erste Ansprechpartner das Kreditinstitut. Können Verbraucherinnen und Verbrauchern keine Einigung mit der Bank erzielen, steht die BaFin als Ansprechpartner bei Beschwerden zur Verfügung.