Entsorgung tierischer Nebenprodukte

Müll

Die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten ist gesetzlich geregelt, da diese ein Risiko für Menschen, Tiere und Umwelt sein können. Der Begriff “tierische Nebenprodukte” umfasst unter anderem: die Teile eines geschlachteten Tieres, die nicht für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind, gestorbene bzw. getötete Heim- und Haustiere sowie Küchen- und Speiseabfälle, die Fleischerzeugnisse enthalten oder damit in Berührung gekommen sind.

Allgemeine Regelungen für die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten

Je nach Risiko werden tierische Nebenprodukte in drei Kategorien eingeteilt:

Tierische Nebenprodukte der Kategorie 1
Hier besteht das höchste Risiko. Dazu gehören z. B. Tierkörper oder Teile von Tierkörpern, die BSE-Erreger oder Rückstände verbotener Stoffe (z. B. wachstumsfördernde Hormone, Dioxin und PCB) enthalten. Auch tote Heim- und Haustiere gehören dazu. Sie müssen vollständig als Abfall entsorgt werden. Dies erfolgt hauptsächlich in Tierkörperbeseitigungsanstalten. Für tote Heim- und Haustiere gibt es weitere spezifische Regelungen, die u. a. eine Bestattung auf Heimtierfriedhöfen oder eine Verbrennung in Kleintierkrematorien erlauben.
Bitte beachten Sie, dass jegliche radioaktiv kontaminierten Tierkadaver, Körperteile und sonstigen tierischen Nebenprodukte an die Landessammelstelle Berlin abgeliefert werden müssen.
Die Annahmebedingungen der Landessammelstelle Berlin sehen vor, dass die Tierkadaver, Körperteile und sonstigen tierischen Nebenprodukte auf – 18 °C gekühlt in verschlossenen Behältern vom Typ WIVA VAT 50 angeliefert werden sollen, die auch für Klinikabfälle Verwendung finden.

Tierische Nebenprodukte der Kategorie 2
Hierzu gehören z. B. Nutztiere, die verendet sind oder die getötet wurden, um eine Tierseuche zu bekämpfen. Im Unterschied zur Kategorie 1 können die tierischen Nebenprodukte der Kategorie 2 aber zur Biogaserzeugung, Kompostierung und Düngemittelherstellung verwendet werden.
Für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 ist das Land Berlin verantwortlich, das hierfür ausschließlich die Firma SecAnim GmbH beauftragt hat. Die Kosten für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte sind in einer Entgeltordnung festgelegt.

Die aktuelle Entgeltordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 78. Jahrgang, Nr. 41, Seite 510 veröffentlicht (siehe Download). (Verordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der Beseitigung tierischer Nebenprodukte)

Tierische Nebenprodukte der Kategorie 3
Dazu gehören u. a. ehemalige Lebensmittel tierischen Ursprungs sowie Teile von Schlachtkörpern, die zwar nicht für den menschlichen Verzehr geeignet bzw. bestimmt sind, aber kein Gesundheitsrisiko darstellen. Auch Küchen- und Speiseabfälle fallen unter die Kategorie 3. Für die Entsorgung bedeutet das, dass diese tierischen Nebenprodukte zur Biogaserzeugung und Kompostierung verwendet werden können. Unter strikt geregelten Voraussetzungen kann aus Teilen von tierischen Nebenprodukten der Kategorie 3 auch Heimtierfutter hergestellt werden.

Tierische Nebenprodukte der Kategorie 3 dürfen von Spezialunternehmen, die entsprechend registriert sein müssen, verarbeitet bzw. entsorgt werden. Die wichtigsten Informationen für die Entsorgung von Speise- und Küchenabfällen aus gastronomischen Betrieben hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz in einem Merkblatt festgehalten.

  • Gesetz- und Verordnungsblatt 78. Jahrgang Nr. 41 vom 20-08-2022

    PDF-Dokument (264.3 kB)

  • Merkblatt Verwertung biologisch abbaubarer Küchen- und Speiseabfälle

    PDF-Dokument (103.4 kB)