Auslaufgebiete

  • Bezirke können einfacher Gebiete zu Auslaufgebieten für Hunde erklären

In Grün- und Erholungsanlagen können die Bezirke abgegrenzte Bereiche für den Hundeauslauf freigeben, wenn Konflikte mit den Interessen anderer Erholungssuchender nicht zu erwarten sind.

+Gilt seit 22. Juli 2016+