Hundekot beseitigen

  • Das bestehende Gebot, Hundekot zu beseitigen, wird besser durchsetzbar

Mit der Änderung des Straßenreinigungsgesetzes sind Hundehalterinnen und -halter sowie die einen Hund ausführenden Personen verpflichtet, zur Beseitigung von Hundekot Beutel oder andere geeignete Utensilien wie beispielsweise eine Plastiktüte bei sich zu führen. Der Verstoß gegen die Mitführpflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Mitführen eines Kotbeutels durch den Halter/die Halterin oder die einen Hund ausführende Person ist im Vollzug eindeutig und leicht zu kontrollieren.

+Gilt seit 22. Juli 2016+