Hundekauf auf Flohmärkten

  • Hunde können nicht mehr einfach auf Flohmärkten oder Privatpersonen gekauft werden (besserer Tierschutz, weniger auffällige Hunde)

Die neuen Regelungen zum Erwerb und zur Abgabe von bis zu einem Jahr alten Hunden sehen vor, dass diese nur noch bei sachkundigen Züchtern oder Halterinnen und Haltern erworben werden dürfen. Damit wird tierschutzwidrigen, illegalen Praktiken insbesondere auch im grenzüberschreitenden Welpenhandel entgegengewirkt. So werden z. B. auch der Verkauf und die Abgabe zu früh abgesetzter, kranker und ungeimpfter Welpen auf Flohmärkten erheblich erschwert.

+Gilt seit 22. Juli 2016+