Bekanntmachung vom 16.06.2022 – SenUMVK IV E 14-Ka – 2021-0038
Telefon: (030) 9025-1447 oder (030) 9025-1552, intern 925-1447
Die Niederbarnimer Eisenbahn-AG (NEB) hat als Vorhabenträgerin die Durchführung eines Planfeststellungverfahrens nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit den §§ 1 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG BE) sowie in Verbindung mit §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für das o.g. Vorhaben „Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn Berlin Wilhelmsruh – Awanst Schönwalde, Abschnitt Berlin, km 0,570 bis km 5,969“ in den Bezirken Pankow und Reinickendorf von Berlin beantragt.
Ziel des Vorhabens ist die Wiederherstellung einer direkten Schienenverbindung für den Personenverkehr des ländlichen Raumes mit Berlin auf der Stammstrecke der Heidekrautbahn im Halbstundentakt mit einer Erhöhung der Geschwindigkeit von bisher 60 km/h auf 80 km/h; es entstehen Schallschutzansprüche. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Erneuerung der Gleis- und Tiefbauanlagen einschließlich Entwässerungs- und Kabelanlagen, Herstellung der Verkehrsstationen Berlin PankowPark, Berlin-Rosenthal und Berlin-Blankenfelde, Herstellung von technisch gesicherten Bahnübergängen (BÜ) Hertzstraße, Lessingstraße, Friedhof Pankow (nur Fußgänger BÜ), Wilhelmsruher Damm, Quickborner Straße und Bahnhofstraße Blankenfelde mit Schrankenanlagen sowie Erneuerung BÜ Lübarser Weg (Kreuzung Mauerweg) mit Umlaufsperren für Fußgänger, Beseitigung der Querung des Feldweges bei km 3,86, Errichtung eines Elektronischen Stellwerkes (ESTW) am Bahnhof Berlin
Rosenthal, Aufstellen von Schalthäusern und Funkmasten sowie landschaftspflegerische Maßnahmen. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Bezirken Pankow und Reinickendorf von Berlin in Anspruch genommen.
Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Absatz 1, 2 UVPG, da sie vom Vorhabenträger beantragt wurde und die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, IV E 1 als zuständige Behörde das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig nach § 7 Absatz 3 Sätze 1 und 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 4 UVPG erachtet. Diese Feststellung ist nach § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG, § 7 Absatz 3 Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Der Plan für das eingangs bezeichnete Bauvorhaben (Erläuterungsbericht und Pläne sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen bestehend aus Entwässerungskonzept und Hydraulische Berechnungen Unterlage U 10, Landschaftspflegerischer Begleitplan U 15, FFH Verträglichkeitsprüfung U 16, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag U 17, Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich Umweltbericht U 18, Schalltechnische Gutachten U 19 und Erschütterungstechnisches Gutachten U 20) wird entsprechend der §§ 2, 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) im Internet unter: https://www.berlin.de/planfeststellungen/ vom 08.08.2022 bis 07.09.2022 sowie im UVP-Portal des Landes Berlin https://www.uvp-verbund.de/startseite unter der Kategorie Verkehrsvorhaben – Bundesland Berlin – Zulassungsverfahren und ebenso die Bekanntmachung am 05.08.2022 veröffentlicht.
Um eine physische Inaugenscheinnahme der o.g. Planunterlagen als zusätzliches Informationsangebot zu ermöglichen, erfolgt eine Auslegung der Planunterlagen vom 08.08.2022 bis zum 07.09.2022
im Bezirksamt Pankow von Berlin,
Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste,
Stadtentwicklungsamt, Stadt KIS,
Storkower Straße 97, 10407 Berlin,
Tel.: 030 90295 3465, E-Mail:stefan.brost@ba-pankow.berlin.de
sowie
in der Gemeinde Mühlenbecker Land,
Haus II, Zimmer 208
Liebenwalder Str. 1, 16567 Mühlenbecker Land,
Tel.: 033056 84120, E-Mail: landmann@muehlenbecker-land.de.
Die Auslegungszeiten für die Gemeinde Mühlenbecker Land sind
montags 08:00–12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr,
dienstags 08:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr,
mittwochs 08.00-13.00 Uhr,
donnerstags 08:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr, sowie
freitags 08:00-13:00 Uhr.
Eine Einsichtnahme kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung beim Bezirksamt Pankow von Berlin per E-Mail und bei der Gemeinde Mühlenbecker Land telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Es sind die jeweils aktuell am Tag der Einsichtnahme geltenden Bestimmungen hinsichtlich der Öffnungszeiten, Zutritts- und Abstandsregeln sowie Hygienevorschriften zu beachten.
Falls Erläuterungen und Auskünfte zu den Planunterlagen gewünscht werden, besteht die Möglichkeit, sich bei der Vertreterin der Vorhabenträgerin – Frau Kilian Tel.: (030) 396011352 während des Auslegungszeitraumes, am Di und Do von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr – zu informieren.