Bekanntmachung vom 04. April 2022 – SenUMVK IV E 10 – P 1815
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Einwendungsfrist korrigiert am 21.04.2022
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben als Vorhabenträgerin die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG BE) sowie in Verbindung mit §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für den „Neubau des Straßenbahnbetriebshofs Adlershof“ im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin beantragt.
Mit dem Vorhaben soll auf einer ca. 5,48 ha großen Industriebrache ein Betriebshof für Straßenbahnen auf dem Areal des ehemaligen Kohlebahnhofs an der Köpenicker Straße im Berliner Ortsteil Adlershof (Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin) errichtet werden.
Da der Senat von Berlin die BVG nicht zuletzt aufgrund steigender Nachfrage mit dem Bau von Neubaustrecken und der Beschaffung von neuen Straßenbahnfahrzeugen beauftragt hat, entsteht die Notwendigkeit, die dafür erforderliche Infrastruktur anzupassen und auszubauen. Um das zusätzliche Leistungsvolumen erbringen zu können, ist ein leistungsfähiger Betriebshof im Südosten der Stadt erforderlich.
Der neue Betriebshof liegt eingebettet zwischen Bahndamm, Köpenicker Straße und Wilhelm-Ostwald-Straße und erstreckt sich Richtung Norden bis in Höhe der verlängerten Richard-Willstätter-Straße und bindet über eine zweigleisige Zuführung an die bestehende Gleisschleife Adlershof an. Die einzige straßenseitige Erschließung erfolgt über eine ca. 50 m lange Zufahrt (Privatstraße im Eigentum der BVG) im Süden von der Köpenicker Straße aus.
Im Osten des Straßenbahnbetriebshofs Adlershof (BFADL) – parallel zum Bahndamm – soll eine vierzehngleisige Abstellanlage (Grüngleise) für Schienenfahrzeuge mit Dienstwegen und Umfahrungsgleis sowie Feuerwehrumfahrt entstehen, im Westen eine Werkstatthalle samt Anbau mit Lagerflächen und Werkstätten, sozialen Einrichtungen und Verwaltungsbüros. In das Nebenbetriebsgebäude soll ein Gleichrichterwerk integriert werden; der Bau der Gleisanlagen wird durch die Ausstattung mit der dazugehörigen Fahrleitungsanlage ergänzt; ferner sind der Perimeterschutz und ein Pförtnerbau vorgesehen. Ein Großteil der Restfläche wird befestigt und versiegelt. Auf dem Betriebsgelände entstehen bis zu 110 oberirdische Parkplätze.
Damit Regenwasser auf dem Gelände versickern kann, soll das Gelände um etwa einen Meter durch Aufschüttung angehoben werden; auf der Freifläche nördlich der Werkstatthalle soll ein unterirdischer Wasserspeicher dazu dienen, einen Teil des auf der Fläche anfallenden Regenwassers zurückzuhalten und langsam zu versickern. Zusätzliche Speicher sollen der Löschwasserbevorratung und der Bereitstellung des benötigten Wassers für die Waschanlage zur Reinigung der Straßenbahnen dienen.
Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) fand am 30. Januar 2020 statt.
Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Absatz 1, 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), da sie von der Vorhabenträgerin beantragt wurde und die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, IV E 1 als zuständige Behörde das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig nach § 7 Absatz 3 Sätze 1 und 2 UVPG (in Verbindung mit § 7 Absatz 1, 2 UVPG) erachtet. Diese Feststellung ist nach § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG, § 7 Absatz 3 Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die für die Neubaumaßnahme erforderlichen Grundstücke wurden zum größten Teil bereits erworben. Darüber hinaus ist nur der Kauf einer 356 Quadratmeter großen Fläche des Grundstücks Ernst-Augustin-Straße 1c geplant. Weitere Grundstücke Dritter werden für die Neubaumaßnahme nicht benötigt.
Der Straßenbahnbetriebshof wird auf BVG-eigenem Grundstück errichtet. Aufgrund der geplanten Geländeerhöhung ist einzig eine externe Fläche von ca. 350 m Länge und 6 m Breite entlang des Bahndamms dauerhaft zu verändern. Für die Zeit der Baumaßnahmen und zum Anschluss von Medien wird um die Grundstücksgrenze ein ca. fünf Meter breiter Streifen temporär beansprucht. Die durch den Bau des Betriebshofes durchzuführenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden auf einem Gelände der Berliner Forsten nahe der S-Bahnstation Wuhlheide umgesetzt.
Das Gelände ist vom Berliner Senat als Kampfmittelverdachtsfläche eingestuft. Als Verfügungsberechtigte ist die BVG dazu verpflichtet, den Verdacht von Kampfmitteln auszuräumen, weshalb eine Kampfmittelräumung auf dem Gelände im Zeitraum Oktober 2020 bis Januar 2021 durchgeführt wurde. Im Vorfeld der Kampfmittelräumung musste eine sich auf dem Gelände befindende Zauneidechsenpopulation umgesiedelt werden. Die hierfür benötigte Genehmigung wurde von der Obersten Naturschutzbehörde Berlin am 06.04.2020 erteilt, die Umsiedlung erfolgte im Zeitraum April bis Oktober 2020.
Kampfmittelräumung und zugehörige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind nicht Teil des Planfeststellungsverfahrens.
Die Vorhabenträgerin beantragt, gemäß § 28 Abs. 3a PBefG folgende vorbereitenden Maßnahmen oder Teilmaßnahmen anzukündigen oder festsetzen zu lassen:
- Herstellung Geländemodellierung mit Grenzbauwerken, einschl. Anschluss Bahndamm, Echsenumsiedlung und Fällung von betroffenem Baumbestand,
- Herstellung der Baugruben,
- Herstellung der Entwässerungsbauwerke inkl. Speicherbauwerke (für Löschwasser, Waschanlage und Bewässerung der Grüngleise und Grünanlagen),
- Umlegung und Ertüchtigung der vorhandenen Infrastruktur (Kabel, Medien der Nachbarn auf dem Gelände der BVG),
- Herstellung von Vorleistung/Durchquerung der zweigleisigen Zufahrt als Zukunftssicherung sowie
- Herstellen von Vorleistungen für den begehbaren Infrastrukturkanal.
Der Plan für das eingangs bezeichnete Bauvorhaben (Erläuterungsbericht und Pläne sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen bestehend aus: Gutachten Boden (und Geothermie); Unterlagen zu Kampfmitteln und Altlastensanierung; Landschaftspflegerischer Begleitplan mit integriertem UVP-Bericht; Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; Schalltechnische Untersuchung (inklusive Erschütterung und Baulärm) sowie Entwässerung) und die Bekanntmachung werden entsprechend der §§ 2, 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) im Internet unter:
https://www.berlin.de/planfeststellungen/ vom 25. April 2022 bis zum 24. Mai 2022
sowie im UVP-Portal des Landes Berlin unter: https://www.uvp-verbund.de/be
veröffentlicht.
Um eine physische Inaugenscheinnahme der o.g. Planunterlagen als zusätzliches Informationsangebot zu ermöglichen, erfolgt eine Auslegung der Planunterlagen vom 25. April 2022 bis zum 24. Mai 2022 im Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin. Eine Einsichtnahme kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Telefon: 030 90297 5816 oder E-Mail: thomas.parchmann@ba-tk.berlin.de ) beim Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt, Neue Krugallee 2–6, 12435 Berlin, erfolgen. Es sind die jeweils aktuell am Tag der Einsichtnahme geltenden Bestimmungen hinsichtlich der Öffnungszeiten, Zutritts- und Abstandsregeln sowie Hygienevorschriften zu beachten. Falls Erläuterungen und Auskünfte zu den Planunterlagen gewünscht werden, besteht die Möglichkeit, sich bei der Vorhabenträgerin Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), vertreten durch
Herrn Jan Danner, jan.danner@bvg.de oder A73085_BFADL@bvg.de, zu informieren.