Bekanntmachung vom 20. Mai 2022 – SenUMVK IV E 15 – P 2022-0029
Telefon: (030) 9025-1565 oder (030) 9025-0, intern 925-1565
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR haben als Vorhabenträgerin die Durchführung eines Planrechtsverfahrens nach § 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für den „Ersatzneubau des Überführungstunnels der U8 nach U5/U2 im Bereich der Spreequerung“ in dem Bezirk Mitte von Berlin beantragt. Das Planrechtsverfahren wird in Verbindung mit den §§ 1 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG BE) sowie in Verbindung mit §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchgeführt.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Erneuerung eines etwa 180 m langen Teils des Tunnelbauwerkes, das die U-Bahnanlagen der Linien U5 und U8 miteinander verbindet. Der zu ersetzende Teil liegt im Bereich der Spreequerung. Die 1918 errichtete Tunnelanlage ist mit zwei Zellen für eine 2-gleisige Strecke ausgelegt und quert die Spree in einem schleifenden Schnitt in Höhe der Brückenstraße und der Littenstraße. Bereits seit seiner Errichtung weist das Tunnelbauwerk Leckagen auf, deren Auswirkungen durch verschiedene Maßnahmen zwar reduziert aber nicht behoben werden konnten. Inzwischen haben sich Schäden eingestellt, die einen sicheren Betrieb dieses Abschnittes der Tunnelanlage nicht mehr zulassen. Um einen dauerhaften betriebssicheren Zustand zu erhalten, hat sich die Vorhabenträgerin für einen Ersatzneubau dieses Abschnittes entschieden. Der Ersatzneubau ist den aktuellen Anforderungen angepasst nur noch für eine Gleisanlage ausgelegt.
Während der Abriss der bestehenden Tunnelanlage unter Wasser erfolgt, wird der Neubau in offener Bauweise durchgeführt. Hierzu werden 2 Abschnitte gebildet, die mit einer durch wasserdichte Spundwänden gesicherten Baugrube die Umsetzung des Vorhabens bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Schiffsverkehrs auf der Spree ermöglichen. Für den Betrieb der Baustelle werden am nördlichen Ufer der Spree im Bereich des Rolandufers Flächen für die Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen.
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Absatz 1, 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), da die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, IV E 1 als zuständige Behörde, im Rahmen der Vorprüfung nach § 9 Absatz 3 UVPG das Nichtbestehen einer Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht festgestellt hat. Diese Feststellung ist nicht selbständig nach § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG anfechtbar. Die Begründung kann nach § 5 Absatz 2 UVPG unter https://www.berlin.de/planfeststellungen/ sowie im UVP-Portal des Landes Berlins und in den ausgelegten Planunterlagen eingesehen werden.
Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden ausschließlich landeseigene Flächen beansprucht.
Der Plan für das eingangs bezeichnete Bauvorhaben (Erläuterungsbericht, Lagepläne, Bauwerkspläne, Grunderwerbsplan, Baustelleneinrichtungs- und Erschließungspläne, vorhabenbezogene Einzelfallprüfung der Vorhabenträgerin, Schifffahrtskonzept sowie Baulärmgutachten) und die Bekanntmachung werden entsprechend der §§ 2, 3 des Planungssicherstellungsgesetzes – PlanSiG – im Internet unter:
https://www.berlin.de/planfeststellungen/ vom 13. Juni bis einschließlich 12. Juli 2022 sowie im UVP-Portal des Landes Berlin
veröffentlicht. Um eine physische Inaugenscheinnahme der o.g. Planunterlagen als zusätzliches Informationsangebot zu ermöglichen, erfolgt eine Auslegung der Planunterlagen vom 13. Juni bis einschließlich 12. Juli 2022 bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin. Eine Einsichtnahme kann nur nach vorheriger Vereinbarung eines Termins per Telefon 030 9025 1565 oder per E- Mail an „michael.schaefer@senumvk.berlin.de “ erfolgen. Es sind die jeweils aktuell am Tag der Einsichtnahme geltenden Bestimmungen hinsichtlich der Öffnungszeiten, Zutritts- und Abstandsregeln sowie Hygienevorschriften zu beachten.
Falls Erläuterungen und Auskünfte zu den Planunterlagen gewünscht werden, besteht die Möglichkeit, sich bei der Vorhabenträgerin, erreichbar unter 030 / 256 27817 oder info@bvg-projekt.de , zu informieren.