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Flughafen Berlin-Tegel
Flughafen Berlin-Tegel
Der Flughafen Berlin-Tegel war, gemessen an den Verkehrszahlen, bis zu seiner Betriebseinstellung der größte Flughafen Berlins. Als ehemaliger französischer Militärflughafen mit ziviler Nutzung hat der Flugplatz eine abwechslungsreiche Geschichte.
Der Ursprung des Flughafens Berlin-Tegel
Der Flughafen Berlin-Tegel wurde im Herbst 1948 auf einem ehemaligen Raketenversuchsgelände als Militärflughafen der französischen Besatzungsmacht errichtet. Hauptzweck des Flughafens war die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für die Aufrechterhaltung der Berliner Luftbrücke. Bis zum 2. Oktober 1990 unterstand der Flughafen als “Basis 165” der französischen Luftstreitkräfte dem Gouvernement Militaire Français de Berlin (GMFB).
Entwicklung zum Zivilflughafen
Eine Vereinbarung zwischen der französischen Militärregierung und der Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) ermöglichte es, auf dem Flughafen seit 1960 neben militärischem auch zivilen Luftverkehr abzuwickeln. Die beiden 3.023 bzw. 2.424 Meter langen Start- und Landebahnen wurden vom französischen Militär und der BFG gemeinsam genutzt. Zusätzlich wurde der BFG im südlichen Teil des Geländes ein Bereich zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt, auf dem sie die für den zivilen Luftverkehr erforderlichen Gebäude errichten konnte.
Nach Fertigstellung der zivilen Abfertigungsgebäude hat die BFG 1975 eine Vereinbarung über die Nutzungsrechte an den Anlagen des Flughafens geschlossen. Demnach blieben die Kontrolle des Flugverkehrs, der Betrieb der Navigationseinrichtungen und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gelände im Wesentlichen in der Hand der französischen Militärregierung. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands im Oktober 1990 wurde der Flughafen an die Bundesrepublik Deutschland übergeben.
Der Flughafen war ein internationaler ziviler Verkehrsflughafen ohne Beschränkung der nutzungsberechtigten Typen von Luftfahrzeugen. Die Zahl der Flugbewegungen stieg seit der Inbetriebnahme ständig. Besonders der Umzug von amerikanischen und britischen Fluggesellschaften vom Flughafen Berlin-Tempelhof nach Tegel im Jahre 1975 bis zum Oktober 1990 führte zu einem starken Anstieg der Flugbewegungen. Im letzten vollen Betriebsjahr (2019) wurden auf dem Flughafen Berlin-Tegel über 24 Millionen Passagiere abgefertigt und rund 193.600 Flugbewegungen registriert.
Heutige und künftige Nutzung
Die Bescheide über den Widerruf der Betriebsgenehmigung des Flughafens Berlin-Tegel vom 29. Juli 2004 sowie über die Aufhebung der Planfeststellung vom 2. Februar 2006 sind bestandskräftig ergangen. Dementsprechend wird der Flughafen Berlin-Tegel sechs Monate nach Inbetriebnahme der beiden Start- und Landebahnen des Flughafens BER mit Längen von 3.600 bzw. 4.000 Metern außer Betrieb genommen und aus der luftverkehrsrechtlichen Zweckbestimmung entlassen.
Konkret bedeutet dies, mit der am 4. November 2020 erfolgten Inbetriebnahme der südlichen Start- und Landebahn des zum Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER) ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (SXF) werden der Widerruf der Betriebsgenehmigung und die Entlassung aus der Planfeststellung ab dem 5. Mai 2021 wirksam. Für die Zwischenzeit ist Berlin-Tegel von der Betriebspflicht befreit worden. Der Flugbetrieb am Flughafen Berlin-Tegel wurde mit einem letzten Flug der Air France am Sonntag, dem 8. November eingestellt.
Die Flächen und Anlagen des Flughafens Berlin-Tegel werden mit der endgültigen Schließung des Flughafens am 5. Mai 2021 aus der luftverkehrsrechtlichen Zweckbestimmung entlassen. Auf dem Gelände sollen ein Forschungs- und Industriepark für urbane Technologien, ein neues Wohngebiet und riesige Grünflächen entstehen.
Fluglärmschutzkommission
Sie erhalten hier Grundinformationen, Protokolle und Kontaktdaten der Fluglärmschutzkommission für den Flughafen Berlin-Tegel.
Fluglärmschutzkommissionen sind für alle deutschen Verkehrsflughäfen gesetzlich vorgeschrieben. Sie treffen keine rechtsverbindlichen Entscheidungen, beraten aber maßgeblich die Luftfahrt- und Flugsicherungsbehörden.
Nein, für den Flughafen Schönefeld existiert eine gesonderte Fluglärmschutzkommission, die im Rahmen der Festlegung der Flugrouten auch schon für den zukünftigen Flughafen BER tätig wird.
Vertreten sind in der Fluglärmschutzkommission als stimmberechtigte Mitglieder vor allem Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Berliner Bezirke (beispielsweise Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte), die Bundesvereinigung gegen Fluglärm, die Bürgerinitiative gegen das Luftkreuz, Vertreterinnen und Vertreter der Fluggesellschaften sowie der Berliner Flughafen-Gesellschaft, die den Flughafen Berlin-Tegel betreibt. Privatpersonen können laut Geschäftsordnung der Fluglärmschutzkommission nicht Mitglied werden. An den Sitzungen nimmt regelmäßig auch der Fluglärmschutzbeauftragte für den Flughafen Berlin-Tegel und als Gast der Fluglärmschutzbeauftragte für den Flughafen Berlin-Schönefeld teil.
Die Kommission berät die Flughafen-Genehmigungsbehörde, also die bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angesiedelte Oberste Luftfahrtbehörde des Landes Berlin und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung sowie die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH.
Die Mitglieder können alle Maßnahmen vorschlagen, die geeignet sind, Anwohnerinnen und Anwohner vor vermeidbarem Fluglärm zu schützen. Ferner können sie Vorschläge zur Verringerung der Luftverunreinigung (durch Luftfahrzeuge in der Umgebung des Flughafens) unterbreiten. Halten die Behörden bzw. die Deutsche Flugsicherung GmbH die Maßnahmen für ungeeignet, so legen sie der Kommission die Gründe hierfür dar. Dieses Verfahren soll bewirken, dass die Diskussionen sachgerecht geführt, alle denkbaren Vorschläge geprüft und die Entscheidungen transparent und kontrolliert getroffen werden. Kommunikation ist das wesentliche Mittel, um Konfliktfelder deutlich zu machen und die Interessenskonflikte zu lösen.
Die Aufgaben der Fluglärmschutzkommission sind gesetzlich auf die Themen Fluglärmschutz und Vermeidung von Luftverunreinigungen beschränkt.
Der Vorsitzende beruft die Kommission bei Bedarf, aber mindestens zweimal jährlich, oder auf Antrag von mindestens fünf Mitgliedern zur Beratung ein. Seit Bekanntwerden der Verschiebung der Eröffnung des BER und vorübergehenden Offenhaltung des Flughafens Tegel hat die Kommission drei bis vier Mal pro Jahr getagt; die Sitzungen dauern in der Regel etwa 4 Stunden.
Die Aufgabe der Geschäftsstelle der Fluglärmschutzkommission obliegt laut Beschluss der Kommission gemäß Geschäftsordnung der Flughafen-Genehmigungsbehörde. Dies ist die Oberste Luftfahrtbehörde des Landes Berlin, angesiedelt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Sie unterliegt der Neutralitätspflicht, beruft die Mitglieder und lädt im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Kommission zu den Sitzungen ein.
Die Mitglieder wählen eine Person aus ihrem Kreis für den Vorsitz sowie eine weitere Person für den stellvertretenden Vorsitz, jeweils für die Dauer von 2 Jahren. Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende leitet die Sitzungen und vertritt die Kommission nach außen.
Ja, die Fluglärmschutzkommissionen sind gemäß § 32 b des Luftverkehrsgesetzes vorgeschrieben und deren Zusammensetzung und Aufgaben dort geregelt. Alles Weitere ist der Geschäftsordnung zu entnehmen, die sich die Mitglieder der Kommission selbst gegeben haben und die von der Obersten Luftfahrtbehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz genehmigt worden ist (Download: siehe unten).
Hier veröffentlicht die Geschäftsstelle der Fluglärmschutzkommission das Mitglieder- und Gästeverzeichnis sowie die Geschäftsordnung. Nach Bestätigung des Protokolls in der darauffolgenden Sitzung werden auch die Ergebnisse der Beratungen veröffentlicht (Downloads: siehe unten).
Es besteht die Möglichkeit, sich über den Vorsitzenden, die Geschäftsstelle sowie die einzelnen berufenen Mitglieder an die Kommission zu wenden (Download: siehe unten).
Ergebnisprotokolle und Präsentationen
Präsentation "Procedere und beispielhafte Entscheidungen bei Nachtfluggenehmigungen" (eine beispielhafte Ablehnung)
PDF-Dokument
Beschluss der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen über "Stärkung der Fluglärmkommissionen"
PDF-Dokument
Präsentation "Erstellung des Datenerfassungssystems (DES) für die Berechnung der neuen Lärmschutzbereiche"
PDF-Dokument
Gemeinsame Sitzung der Fluglärmschutzkommission für den Verkehrsflughafen Berlin-Tegel und der Fluglärmkommission für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld am 03.07.2018
PDF-Dokument
Präsentation "Lärmentgelte Berliner Flughäfen – Weiterentwicklung Entgeltsystematik"
PDF-Dokument
Präsentation "Messungen von Ultrafeinstaub am Flughafen Berlin-Schönefeld und im Umland (Bohnsdorf)"
PDF-Dokument
Präsentation "Lärmentgelte Berliner Flughäfen / Weiterentwicklung Entgeltsystematik"
PDF-Dokument
ADV-Faktenpapier zum innerdeutschen Luftverkehr (Ansprechpartner für Rückfragen siehe Seite 16)
PDF-Dokument
Präsentation "Quartalsbericht Nachtflug 2013 – 2016"
PDF-Dokument - Stand: Ende Dezember 2016
Präsentation "Optimierung der Nachtpostflüge hinsichtlich aktivem Schallschutz"
PDF-Dokument
Präsentation "Anpassung der Flugverfahren bei vorübergehendem Parallelbetrieb BER/TXL"
PDF-Dokument
Präsentation "Einsetzbarkeit von Multikoptern für luftgestützte Thermografieaufnahmen von unterirdischen Wärmeleitungen"
PDF-Dokument
Präsentation "Quartalsbericht Nachtflug 2015 – 2012"
PDF-Dokument - Stand: Ende Dezember 2015
Präsentation "Arbeitsweise der FLK's (Ergebnisse der Umfrage der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.)"
PDF-Dokument
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Kontakt
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Oberste Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde
Mirko Sticht
- Tel.:
- (030) 9025-1410
- Fax:
- (030) 9025-1679
Gemeinsame Obere Luftfahrbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB)
- Tel.:
- (03342) 4266-4001
- Fax:
- (03342) 4266-7612