- Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine.
- Informationen zum Coronavirus: berlin.de/corona
Förderschwerpunkt 5 – Forschung, Studien

Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben, die sich folgenden Themenfeldern zuordnen lassen:
- auf Berlin bezogene Studien und Potenzialabschätzungen zur technologieoffenen Bewertung und zum Vergleich vorliegender innovativer Technologien (z.B. Potenzial Abwasserwärmenutzung; Fortschreibung bestehender Strategien)
- anwendungsbezogene Modell-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Weiterentwicklung und zum Einsatz innovativer Technologien
- Aktualisierung und Weiterentwicklung bestehender Teilplanungen und Konzepte, um eine zielgerichtete und effiziente Förderung von Investitionen in den Klimaschutz zu gewährleisten bzw. innovative Technologien im Klimaschutz unter Berliner Rahmenbedingungen möglichst effektiv und zügig zu nutzen
- Begleitforschung und Monitoring zu innovativen Energieeffizienzmaßnahmen und /oder Einsatz erneuerbarer Energien
- Entwicklung CO2-emissionsarmer Verfahren und Produktionstechnologien
- Vergleichende Technologiebewertung mittels carbon footprint für geplante öffentliche Investitionen im Land Berlin (z.B. als Durchführbarkeitsstudie)
- Innovative Lichttechnik (z.B. neue Park- bzw. Straßenbeleuchtungskonzepte für Berlin; Verminderung von Lichtemissionen in Berlin)
- Integrative Ansätze zur Schließung von Energie- und Stoffkreisläufen in Berlin mit dem Ziel der CO2-Minderung
- Energieeffiziente Kläranlagen in Berlin
- Innovationspotenzial grüner Infrastruktur zur CO2-Minderung (z.B. Dachbegrünung, Fassadenbegrünung)
- Einsatz und Optimierung von Energiespeichern in öffentlichen Gebäuden und Unternehmen in Berlin
- CO2-emissionsarme Verkehrskonzepte
Wer kann Fördermittel beantragen?
- Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. BWB, BSR, …)
- Forschungseinrichtungen sowie geeignete Transferstellen
- Unternehmen
Welche Ausgaben werden bezuschusst?
- Personalausgaben
- Investitionen
- Sachausgaben (nicht förderfähig: Büromaterial, Versicherungen, Ausgaben für Patente )
- Dienstleistungen Dritter
Weitere Hinweise
Auswahlverfahren
Die eingereichten Projekte werden in der Reihenfolge des Eingangs durch die B.&S.U. mbH geprüft und bei Vorliegen der Förderfähigkeit in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz unter Einbindung eines Expertengremiums ausgewählt und zur formellen Antragstellung aufgefordert.
Auswahlkriterien
Die Projekte werden aufgrund der folgenden Kriterien ausgewählt:
- Anwendungsorientierung der Forschung
- Spezifische, auf den Wirtschaftsbereich oder den jeweiligen inhaltlichen Fokus des Projektes bezogene Merkmale wie
- Innovationsgrad
- Beitrag zum Klimaschutz
- Optimierung bestehender Prozesse
- energetische Verbesserung
- Verbesserung der Ressourceneffizienz
- Verringerung von CO2-Emissionen
- Ganzheitlichkeit des Ansatzes
- Fachspezifische und regionalwirtschaftliche Aspekte
- Eine Förderung aus dem EFRE soll dann durchgeführt werden, wenn ein echter Mehrwert besteht, d. h. wenn ein Ergebnis angestrebt wird, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht, sinnvoll nationale Förderprogramme ergänzt, aber nicht ersetzt, Vorbilder zur Nachahmung geschaffen werden oder integrierte örtliche sowie überörtliche Maßnahmenbündel eine hohe Effektivität und Ressourcennutzung versprechen.
Förderhöhe
Je nach Zuordnung zu industrieller Forschung, experimenteller Entwicklung bzw. Studien und abhängig von der Unternehmensgröße gibt es unterschiedliche Fördersätze, wie folgende Tabelle zeigt:
Beihilfefall: nach AGVO Nr. 25, max. nach Förderrichtlinie | Max. | Industrielle Forschung | Experimentelle Entwicklung | Studien |
---|---|---|---|---|
Kleine Unternehmen | 80 % | 80 % | 60 % | 70 % |
Mittlere Unternehmen | 75 % | 75 % | 50 % | 60 % |
Große Unternehmen | 65 % | 65 % | 40 % | 50 % |
Beihilfefall: nach Deminimis | max. nach Förderrichtlinie |
---|---|
alle Unternehmen | max. 80 % |
beihilfefreier Fall | Max. Förderhöhe | Regelfall | Ausnahmefall |
---|---|---|---|
Haupt- und Bezirksverwaltungen, juristische Personen des öffentl. Rechts, Forschungseinrichtungen und Transferstellen | 100 % | 50 % | 100 % z.B. bei Forschungseinrichtungen oder hohem Landesinteresse |
Termine und Fristen
Projektskizzen konnten bis 30.06.2020 eingereicht werden.
Bei positivem Vor-Check sollten Anträge möglichst noch in 2020 eingereicht werden.
Unterlagen
Die Projektskizze und die Datenschutzeinwilligungserklärung sind unterschrieben als Scan per E-Mail an info@bene-berlin.de mit dem Stichwort: „Forschung, Studien“ zu senden. Die Datenschutzeinwilligungserklärung ist zusätzlich in Papierform bei der B.&S.U. mbH einzureichen.
Vorlagen und Downloads für diesen Förderschwerpunkt
Für die Beratung von Interessenten ist der beauftragte Programmträger zuständig:
B.&S.U. mbH Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
Ansprechpartnerin bei der Bewilligungsstelle:
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Bärbel Gläßel

Bild: Europäische Kommission