Publizitätsanforderungen

Allgemeine Anforderungen

Sie erhalten Fördermittel im Rahmen des Berliner Programmes für nachhaltige Entwicklung und möchten bei der Öffentlichkeitsarbeit nichts falsch machen? Hier finden Sie eine Übersicht zum Thema Publizität und den EU- und programmspezifischen Anforderungen.

Da Ihr Vorhaben mit öffentlichen Mitteln des Landes Berlin und aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert wird, ist es im besonderen Interesse der Mittelgeber, dass von Ihnen in allen Ihren Veröffentlichungen auf diese Förderung hingewiesen wird. Bevor Sie diese Unterlagen veröffentlichen, müssen diese mit dem Programmträger B.&S.U. mbH abgestimmt werden. Es sind bei allen Publizitätsaktivitäten jeweils unterschiedliche formale Vorgaben einzuhalten (Größe, Text mit Förderhinweis, Logos und räumliche Aufteilung).

  • Nach Projektstart
    Während der Durchführung Ihres Projekts muss mindestens ein Plakat in DIN A3 gut sichtbar angebracht werden. Zudem ist die Darstellung des Vorhabens auf Ihrer Internetseite mit einer Kurzbeschreibung der Projektinhalte erforderlich. Falls Sie ein Bau- oder Infrastrukturprojekt mit über 500.000 € öffentlicher Fördermittel durchführen, muss ein Bauschild gut sichtbar angebracht werden, die Pflicht für ein Plakat entfällt.
    Während der Durchführung können ergänzende Publizitätsaktivitäten (z. B. Flyer, Präsentationen, Pressemitteilung) erfolgen.
  • Zum Projektende
    Nach abgeschlossenem Projekt sind Sie verpflichtet, bei Bau- und Infrastrukturprojekten mit über 500.000 € Förderung eine Erläuterungstafel permanent anzubringen.

Hilfestellungen

Zur Umsetzung der EU-Minimalanforderungen bei Förderungen durch den EFRE gibt es ein Handbuch für Begünstigte:

Zudem gibt es spezifische Anforderungen für BENE Förderprojekte, die bei Publizitätsaktivitäten einzuhalten sind:

Texthinweis Förderung

Für alle Textpassagen (z. B. Pressemitteilung, Plakat, Flyer, Website etc.) bitte folgende Vorlage nutzen:

„Das Vorhaben „Titel des Vorhabens“ (Projektlaufzeit: MM/20JJ bis MM/20JJ) wird im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Berlin (Förderkennzeichen XXXX-XX-X).“

Erhalten Sie im Rahmen Ihrer Förderung Mittel aus dem EU-REACT-Programm, wird der Texthinweis wie folgt erweitert:

„Das Vorhaben „Titel des Vorhabens“ (Projektlaufzeit: MM/20JJ bis MM/20JJ) wird im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Berlin (Förderkennzeichen XXXX-RX-X). Dieses Vorhaben wird als Teil der Reaktion der Union auf die Covid-19-Pandemie finanziert.“

Logos

Für alle Veröffentlichungen sind folgende Logos zu verwenden:

Das Logo der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt fragen Sie bitte bei der B. & S.U. mbH an.

Plakat

  • Beispiel: "Plakat 1198-B6-B Entsiegelung und Neugestaltung der Grünfläche Auerdreieck Friedrichshain

    Größe DIN A3, Texthinweis und Logos ggf. in einer Kopf- oder Fußzeile in angemessener Größe, kein Logo darf größer sein als das EU-Logo

    PDF-Dokument (195.6 kB)

Bauschild und Erläuterungstafel

  • Checkliste für Anforderungen an Bauschilder / Erläuterungstafeln

    PDF-Dokument (254.4 kB)

  • Beispiel: Bauschild 1353-R6-B Treptower Park mit REACT-Hinweis

    PDF-Dokument (8.9 MB)

  • Beispiel: Erläuterungstafel 1229-B6-B Reginhard Grundschule

    PDF-Dokument (2.1 MB)

Website

  • Beispiel: Website 1048-B5-O PV2City

    Texthinweis und Logos im ersten Drittel der Start- bzw. der jeweiligen Unterseite des geförderten Projektes

    DOWNLOAD-Dokument

Flyer

  • Beispiel: Flyer 1052-B5-O Engito

    PDF-Dokument

Präsentationen

  • Beispiel: Präsentation 1. Seite 1053-B5-O Energieeffiziente Lichttechnik

    Texthinweis und Logos auf letzter Folie, Optional: Erste Folie / Fußleiste der Folien

    PDF-Dokument (335.7 kB)

  • Beispiel: Präsentation 1292-B5-O Grünes Gas

    PDF-Dokument (370.6 kB)

Veranstaltungen

Achten Sie bitte darauf, dass der Texthinweis und die Logos in allen Veröffentlichungen und Unterlagen, die im Rahmen der Veranstaltung produziert werden, enthalten sind. Beispiele sind: Einladungen, Tickets, Plakate, Eintrittskarten, Hinweisschilder, Tagungsmappen, Teilnahmebestätigungen, Messesysteme wie Roll-Ups, Bühnenrückwände, Aufsteller oder Banner. Die Veröffentlichungen können Sie frei gestalten oder auf folgende Vorlagen zurückgreifen. Wenn Sie beabsichtigen, Vertreter/innen der Leitungsebene der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einzuladen, finden Sie die Kontaktinformationen unter folgendem Link:

Checkliste für die Gestaltung

Mit der folgenden Checkliste können Sie überprüfen, ob Sie bei der Gestaltung alles richtig gemacht haben:

  • EU-Emblem ist in Farbe dargestellt. Das EU-Logo soll nur in Ausnahmefällen einfarbig dargestellt werden.
  • Verweis auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist enthalten.
  • Verweis zum Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) ist enthalten.
  • Aktuelles Logo der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist enthalten.
  • Projektlaufzeit ist enthalten.
  • BENE-Projektnummer ist enthalten.
  • Vorgegebenes Größenverhältnis für den Bereich mit dem EU-Logo wird für Bauschild oder Erläuterungstafel eingehalten.
  • Vorgegebene Gesamtgröße wird für Plakat, Bauschild oder Erläuterungstafel eingehalten.