Sie erhalten Fördermittel im Rahmen des Berliner Programmes für nachhaltige Entwicklung und möchten bei der Öffentlichkeitsarbeit nichts falsch machen? Hier finden Sie eine Übersicht zum Thema Publizität und den EU- und programmspezifischen Anforderungen.
Da Ihr Vorhaben mit öffentlichen Mitteln des Landes Berlin und aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert wird, ist es im besonderen Interesse der Mittelgeber, dass von Ihnen in allen Ihren Veröffentlichungen auf diese Förderung hingewiesen wird. Bevor Sie diese Unterlagen veröffentlichen, müssen diese mit dem Programmträger B.&S.U. mbH abgestimmt werden. Es sind bei allen Publizitätsaktivitäten jeweils unterschiedliche formale Vorgaben einzuhalten (Größe, Text mit Förderhinweis, Logos und räumliche Aufteilung).
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Nach Projektstart
Während der Durchführung Ihres Projekts muss mindestens ein Plakat in DIN A3 gut sichtbar angebracht werden. Zudem ist die Darstellung des Vorhabens auf Ihrer Internetseite mit einer Kurzbeschreibung der Projektinhalte erforderlich. Falls Sie ein Bau- oder Infrastrukturprojekt mit über 500.000 € öffentlicher Fördermittel durchführen, muss ein Bauschild gut sichtbar angebracht werden, die Pflicht für ein Plakat entfällt.
Während der Durchführung können ergänzende Publizitätsaktivitäten (z. B. Flyer, Präsentationen, Pressemitteilung) erfolgen.
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Zum Projektende
Nach abgeschlossenem Projekt sind Sie verpflichtet, bei Bau- und Infrastrukturprojekten mit über 500.000 € Förderung eine Erläuterungstafel permanent anzubringen.