Förderschwerpunkt 7 – Reduzierung von Umweltbelastungen Quartiere

BENE I: Förderperiode 2014–2020

Innerhalb Berlins sind zahlreiche soziale und umweltbezogene Problemlagen wie z.B. Armut, hohe Arbeitslosigkeit, (Verkehrs-) Lärm- und Luftverunreinigung räumlich stark konzentriert. In diesen Quartieren und in den unmittelbar angrenzenden Gebieten (2 km-Radius) soll die ökologische Aufenthalts- und Lebensqualität verbessert werden. Hierzu sollen im Förderschwerpunkt 7 Projekte gefördert werden, die direkt oder indirekt zur Reduzierung von gesundheitsrelevanten Umweltbelastungen im Wohnumfeld beitragen.

Weitere Hinweise zur Förderung von Projekten mit dem Ziel der Reduzierung von Umweltbelastungen in sozial benachteiligten Quartieren

  • Was wird gefördert?

    In ausgewählten Quartieren werden insbesondere technische und nichttechnische Vorhaben, die der Reduzierung von Lärm oder Luftverunreinigungen dienen, gefördert.

    Mögliche Beispiele:

    • Umgestaltung von Straßen, so dass weniger Verkehrslärm entsteht (z.B. Maßnahmen in Hinblick auf die Aufteilung (Querschnitt) und/oder den Straßenbelag, Straßenneugestaltung mit Fahrbahnsanierung, Anpassung von Verkehrsführungen),
    • Straßenräumliche Maßnahmen zur Förderung des Fahrrad-, Fußgängerverkehrs sowie des ÖPNV,
    • Einrichtung von Modellstrecken, an denen das Zusammenwirken mehrerer Lärmminderungsmaßnahmen exemplarisch getestet wird,
    • Lärmschutzwände,
    • Lärmminderungsmaßnahmen des ÖPNV, z.B. lärmarme Gleisanlagen, Grüngleis.

    Maßnahmen an Wohngebäuden (z.B. Lärmschutzverglasung) sind nicht förderfähig.

  • Wer kann Fördermittel beantragen?
    • Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen
    • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
    • gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
    • Unternehmen
  • Welche Ausgaben werden bezuschusst?
    • Investitionen
    • Planungsleistungen, ingenieurtechnische Leistungen Dritter (max. bis zur Höhe von 20 v. H. der Investitionsausgaben)
    • Dienstleistungen Dritter (Gutachten etc.)
    • Sachausgaben (kein Büromaterial, keine Versicherungen)

    Personalausgaben sind nicht förderfähig.

Weitere Hinweise

  • Auswahlverfahren

    Ihre Projektskizzen werden in der Reihenfolge des Eingangs durch die B.&S.U. mbH geprüft; bei Vorliegen der Förderfähigkeit werden Sie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Mittelgeber und Fachabteilungen) umgehend zur formellen Antragstellung aufgefordert.

  • Auswahlkriterien

    Das Vorhaben muss zu einer signifikanten Minderung von gesundheitsrelevanten Umweltbelastungen durch Lärm und/oder Luftverunreinigungen im Quartier führen. Maßgeblich sind dabei folgende Kriterien:

    • Anzahl der Anwohner für die eine Reduzierung von Lärm- und/oder Luftbelastungen erreicht wird,
    • Lärmminderung um dB(A),
    • Minderung von Schadstoffemissionen in die Luft (z.B. NOx, Feinstaub PM10) um t/a.

    Es können nur Vorhaben gefördert werden, die mit den Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepten (INSEK) bzw. den Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepten (IHEK), die für alle ZIS II – Fördergebiete vorliegen und bei Bedarf fortgeschrieben werden, im Einklang stehen.
    Dies bedeutet, dass:

    • die Maßnahmen entweder in dem jeweiligen INSEK oder IHEK direkt benannt werden oder
    • der Bedarf, auf den eine Maßnahme reagiert, in dem jeweiligen INSEK oder IHEK beschrieben wurde (wie z.B. Minderung von Lärmbelastungen durch Straßenneugestaltung mit Einfluss auf das jeweilige Quartier).

    Um dieses Kriterium abzusichern, erfolgt bei allen Vorhaben im Rahmen der Projektvorbereitung (vor Antragstellung) die Herstellung des Einvernehmens mit der für Maßnahmen im Rahmen von ZIS II (Zukunftsinitiative Stadtteil II) zuständigen Bewilligungsstelle.

    Das Vorhaben wird innerhalb der BENE-Umwelt-Förderkulisse umgesetzt. Diese besteht aus den ZIS II-Fördergebieten zzgl. einem 2-km-Radius um die Fördergebiete im Innenstadtbereich.

    Ob Ihr Vorhaben im Fördergebiet liegt, können Sie über den webbasierten FIS-Broker prüfen.

    Weitere Kriterien:
    Darüber hinaus werden vorrangig Projekte ausgewählt, die durch positive Wirkungen auf mehrere Ziele, darunter insbesondere auf Verbundprojekte mit ZIS II, einen besonderen Mehrwert erzielen.

    Die Bewertung und Auswahl der Vorhaben erfolgt auch anhand ihres Beitrages zu den Querschnittszielen, wie Gleichstellung von Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung und nachhaltige Entwicklung.

  • Förderhöhe
    • Kleine Unternehmen bis zu: 65%
    • Mittlere Unternehmen bis zu: 55%
    • Große Unternehmen bis zu: 45%
    • Unternehmen nach De-minimis bis zu: 80%
    • Alle anderen Antragsteller: max. 50 – max. 100%
  • Termine und Fristen

    Projektskizzen konnten bis 30.06.2020 eingereicht werden.

    Bei positivem Vor-Check sollten Anträge möglichst noch in 2020 eingereicht werden.

  • Unterlagen

    Die Projektskizze und die Datenschutzeinwilligungserklärung sind unterschrieben als Scan elektronisch einzureichen. Die Datenschutzeinwilligungserklärung ist zusätzlich in Papierform bei der B.&S.U. mbH einzureichen. Nicht angenommen werden Projektskizzen, die nicht rechtsverbindlich unterschrieben sind. Die Projektskizze ist zusätzlich mit den Anlagen entsprechend den festgelegten Dateiformaten und Dateinamen info@bene-berlin.de mit dem Stichwort: „Umweltbelastungen Quartiere“ per E-Mail zu übersenden.

  • Vorlagen und Downloads für diesen Förderschwerpunkt