Förderschwerpunkt 4 – Nachhaltige städtische Mobilität

BENE I: Förderperiode 2014–2020

Das spezifische Ziel ist es, im städtischen Verkehr eine Verlagerung von Fahrten des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) zu erreichen und somit eine Reduzierung der CO2-Emissionen zu bewirken. Dabei soll gezielt an den Verlagerungspotenzialen des Pkw-Kurzstreckenverkehrs angesetzt werden, um einem Zuwachs des MIV vor dem Hintergrund des deutlichen Einwohner- und Beschäftigtenzuwachses in den kommenden Jahren entgegenzuwirken.

  • Was wird gefördert?

    Im Rahmen des Förderschwerpunkts 4 werden folgende Maßnahmen gefördert:

    • Schließung von Netzlücken und punktuelle Netzergänzungen bei der Straßenbahninfrastruktur,
    • verbesserte Verknüpfung der verschiedenen Systeme des ÖPNV durch Reduzierungen von Umsteigezeiten,
    • weiterer Ausbau des ÖPNV im Hinblick auf eine barrierefreie Nutzung,
    • bessere Vernetzung der Verkehrsmittel Rad und ÖPNV,
    • Verbesserung der Fahrradinfrastruktur durch den Bau, Ausbau und die Sanierung von Radverkehrsanlagen,
    • Förderung der modellhaften Erprobung von (Nutzfahrzeugen mit) innovativen Antriebssystemen bzw. technischen Ausrüstungen, die zur CO2-Vermeidung beitragen.
      • Ziel ist die modellhafte Erprobung innovativer Antriebssysteme, insbesondere der Einsatz von elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugen im ÖPNV und in öffentlichen Fuhrparks (öffentlicher Bereich). Gefördert werden Projekte mit Vorbildcharakter, die das Land Berlin in seiner Vorreiterrolle bei der Elektromobilität stärken sowie den Umstieg auf alternative Antriebe unterstützen.
      • Gefördert wird die Beschaffung von neuen Elektro-Nutzfahrzeugen mit rein elektrischem Antrieb einschließlich der Ladeinfrastruktur im Land Berlin.
      • Der Begriff Nutzfahrzeuge umfasst Lastkraftwagen, Busse, Zugmaschinen und sogenannte Sonderfahrzeuge (wie z.B. Einsatz- und Rettungsfahrzeuge sowie Transporter, Gießfahrzeuge, Pritschenwagen oder dergleichen), wobei es für die Förderung unerheblich ist, ob die Gesamtmasse des Fahrzeugs unter oder über 3,5 t liegt. „Wassernutzfahrzeuge“, z.B. Fähren, sind ebenfalls förderfähig. Elektrofahrräder (auch Lastenräder) sind von der Förderung ausgenommen.

    Es können nur Vorhaben gefördert werden, die sich aus dem Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr à Link) ergeben und hinsichtlich der CO2-Reduktion besonders geeignet und effizient sind.

  • Wer kann Fördermittel beantragen?
    • Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen
    • juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie z.B. BSR, BVG,..)
    • Unternehmen
    • für die Förderung von Nutzfahrzeugen mit innovativen Antriebssystemen sind die Hauptverwaltung, die Bezirksverwaltungen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts antragsberechtigt (also keine Unternehmen), sofern eine beihilfefreie Förderung nach Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweisen der Europäischen Union möglich ist.
  • Welche Ausgaben werden bezuschusst?
    • Investitionen
    • Planungsleistungen nach HOAI bis zu 20 % der Investitionsausgaben
    • Sonstige Leistungen Dritter (z.B. Gutachten, Projektsteuerung,…)

    Für Projekte zum Einsatz von Nutzfahrzeugen mit innovativen Antriebssystemen gilt:

    Förderfähig sind die im direkten Zusammenhang mit dem Förderziel stehenden Ausgaben für:

    • Investitionen (Elektronutzfahrzeug/e und ggf. Ladesäule/n),
    • Nebenkosten, Planung, Installation, Inbetriebnahme, Erdarbeiten, Netzanschlussarbeiten.

    Betriebs- und Wartungskosten sind nicht förderfähig.
    Leasing ist ausgeschlossen.

    Hinweis: In begründeten Einzelfällen können auf speziellen Antrag hin Ausgaben für vorbereitende Planungsleistungen nach HOAI im Falle einer Förderung des Vorhabens ggf. im Nachhinein in die Förderung einbezogen werden. Die Regelungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge sind zu beachten.

    Die Beauftragung und Leistungserbringung muss nachweislich nach dem 01.01.2014 erfolgt sein.

Weitere Hinweise

  • Auswahlverfahren

    Die eingereichten Projekte werden in der Reihenfolge des Eingangs durch die B.&S.U. mbH geprüft und bei Vorliegen der Förderfähigkeit in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Mittelgeber) umgehend zur formellen Antragstellung aufgefordert.

    Bei der Auswahl von Projekten zur Förderung von Nutzfahrzeugen mit innovativen Antriebssystemen wird zusätzlich ein Expertengremium eingebunden.

  • Auswahlkriterien

    Die Projekte werden aufgrund der folgenden Kriterien ausgewählt:

    • Vorhaben, die direkt oder indirekt zu einer Verminderung des CO2-Ausstoßes bzw. zu einer Verminderung des Ausstoßes von Stoffen mit einem Treibhauspotenzial (CO2-Äquivalent) beitragen.
    • Verkehrsmaßnahmen, die sich aus dem Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) ergeben und die hinsichtlich einer Verschiebung des Modal Split zugunsten des Umweltverbundes und damit zur CO2-Reduktion besonders geeignet und effizient sind.

    Für Projekte zum Einsatz von Nutzfahrzeugen mit innovativen Antriebssystemen gilt:

    Das Vorhaben muss direkt zu einer Verminderung des CO2-Ausstoßes bzw. zu einer Verminderung des Ausstoßes von Stoffen mit einem Treibhauspotenzial (CO2-Äquivalent) beitragen. Die Verminderung wird über die Differenz des CO2-Äq-Ausstoßes zwischen einem vergleichbaren Modelltyp (konventionell) aus dem Bestand und dem neuen, anzuschaffenden Elektrofahrzeug berechnet. Der Berechnung sind folgende für das Land Berlin ausgewiesene Emissionsfaktoren zugrunde zu legen:

    • Ersatz von Fahrzeugen aus dem motorisierten Individualverkehr (MIV): 200 g/Pkm CO2-Äq bzw. 209 g/Pkm CO2-Äq,
    • Ersatz von Fahrzeugen aus dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV): 80 g/Pkm CO2-Äq bzw. 83,6 g/Pkm CO2-Äq.

    Der Einsatz des Elektronutzfahrzeuges soll Vorbildcharakter haben und muss daher modellhaft sein. Die Modellhaftigkeit kann sich z.B. aus folgenden Aspekten ergeben:

    • Technologien, die noch nicht bzw. gerade Marktreife erlangt haben oder eine noch zu geringe Marktdurchdringung aufweisen,
    • modellhafte Integration des Elektronutzfahrzeuges in den betrieblichen Ablauf bzw. in Speichersysteme und/oder Ladeinfrastruktur,
    • besondere Reichweite,
    • exemplarische und keine flächendeckende Erprobung,
    • besonderer Umweltnutzen über die CO2-Einsparung hinaus (z.B. Lärmminderung).

    Bevorzugt gefördert werden Elektronutzfahrzeuge, die nachweislich mit Ökostrom betrieben werden.

    Das Fahrzeug muss mindestens fünf Jahre im Fuhrpark des Begünstigten genutzt werden (Zweckbindung).

  • Förderhöhe

    Die Förderquote beträgt in der Regel 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei einem sehr hohen Landesinteresse kann die Quote auf bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben angehoben werden.

  • Termine und Fristen

    Projektskizzen konnten bis 30.06.2020 eingereicht werden.

    Bei positivem Vor-Check sollten Anträge möglichst noch in 2020 eingereicht werden.

  • Unterlagen

    Die Projektskizze und die Datenschutzeinwilligungserklärung sind unterschrieben als Scan per E-Mail an info@bene-berlin.de mit dem Stichwort: „Mobilität“ zu senden. Die Datenschutzeinwilligungserklärung ist zusätzlich in Papierform bei der B.&S.U. mbH einzureichen.

  • Vorlagen und Downloads für diesen Förderschwerpunkt