Ergänzend zu der Förderrichtlinie werden für jeden Förderschwerpunkt wesentliche Voraussetzungen und Hintergrundinformationen in sogenannten Fördermerkblättern zusammengefasst dargestellt. Bitte beachten Sie für diesen Aufruf sowohl das Fördermerkblatt für den FS 1 als auch das BENE-Merkblatt „Technische Zusatzanforderungen Förderschwerpunkt (FS) 1 und 2“.
Vorrangiges Kriterium:
Als vorrangiges Kriterium für die Auswahl eines Vorhabens gilt der sogenannte Effizienzwert, d. h. wie viele Tonnen CO2-Äq-Emissionen können pro Jahr durch Ihr Vorhaben künftig vermieden werden.
Weitere Kriterien:
Eine Förderung aus dem EFRE soll dann erfolgen, wenn ein echter Mehrwert besteht, d. h. wenn ein Ergebnis angestrebt wird, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht, sinnvoll nationale Förderprogramme ergänzt, aber nicht ersetzt, Vorbilder zur Nachahmung geschaffen werden oder integrierte örtliche sowie überörtliche Maßnahmenbündel eine hohe Effektivität und Ressourcennutzung versprechen.
Für den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien werden vorrangig Maßnahmen zur Unterstützung der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien (Geothermie, feste, flüssige oder gasförmige Biomasse, Solarthermie) gefördert.
Förderfähig sind sowohl Einzelmaßnahmen als auch integrierte Konzepte. Integrierte Konzepte im Sinne dieses Programms stehen für die Umsetzung von mindestens zwei Einzelmaßnahmen.
Mindestanforderungen Endenergieeinsparung / Primärenergieeinsparung
Bezüglich der Endenergieeinsparung, Primärenergieeinsparung und Wärmedurchgangskoeffizienten sind folgende Mindestanforderungen durch Ihr Vorhaben zu erfüllen:
A: Bereich Technische Einzelmaßnahmen (keine Gebäudesanierung)
Maßnahmenbereich
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Endenergie-einsparung
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Primärenergie-einsparung
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Prozessoptimierung / Gebäudeleittechnik
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5 %
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Querschnittstechnologien (wie Antriebe, Motoren, Druckluft, Beleuchtung, Lüftung)
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25 %
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Kälte-/Klimatechnologie
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25 %
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Abwasser- und Abluftwärme
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5 %
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Wärmeerzeugung
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20 %
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Kraft-Wärme-Kopplung
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20 %
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regenerative Energien
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20 %
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B: Bereich Gebäudesanierung
Maßnahmenbereich umfassender Gebäudesanierung
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Endenergie-einsparung
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Primärenergie-einsparung
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Neubauniveau Qp und mittlere U-Werte
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Gebäudesanierung (Standard)
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30 %
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30 %
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Neubauniveau
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Denkmalobjekte
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30 %
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spezifisch *)
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*) unter Beteiligung der Denkmalschutzbehörde und bei Gebäuden aus dem Kulturbereich der Kulturverwaltung