Die Klimaziele des Landes Berlin können nur erreicht werden, wenn es gelingt, neben dem Energieverbrauch des gewerblichen Sektors auch den Energieverbrauch im öffentlichen Dienstleistungssektor wirkungsvoll zu reduzieren. Im Ergebnis wird erwartet, dass es mit der strategischen Orientierung auf Investitionen in die Verminderung des Energieverbrauchs und in die Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Infrastrukturen bzw. Gebäuden gelingt, eine deutliche Reduktion von CO2-Emissionen zu erreichen.
Es werden nur Gebäude gefördert, die der Öffentlichkeit zugänglich sind bzw. die einem öffentlichen Zweck dienen. So können beispielsweise
- Schulen und Kindertagesstätten,
- Gebäude der Haupt- und Bezirksverwaltungen wie Rathäuser, Hochschulen,…
- Kultureinrichtungen wie Theater, Konzerthäuser, Galerien, …
- Kirchen, Sportstätten, Bibliotheken, Hochschulen, Jugendeinrichtungen, Zoos, Botanische Gärten, …
unterstützt werden.
Für die Erhöhung der Energieeffizienz in öffentlichen Einrichtungen sind Maßnahmen im Bereich der Gebäudesanierung sowie im Bereich energieeffizienter technischer Einzelmaßnahmen förderfähig. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt “Was wird gefördert?”