Gefördert werden Vorhaben, die im besonderen Interesse des Landes Berlin liegen und in Berlin realisiert werden.
Eine Förderung in den Förderschwerpunkten 1 bis 5 soll dann durchgeführt werden, wenn ein echter Mehrwert besteht, d. h. wenn ein Ergebnis angestrebt wird, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht, sinnvoll nationale Förderprogramme ergänzt, aber nicht ersetzt, Vorbilder zur Nachahmung geschaffen werden oder integrierte örtliche sowie überörtliche Maßnahmenbündel eine hohe Effektivität und Ressourcennutzung versprechen.
Es werden Zuschüsse gewährt. Gefördert werden können nur solche Projekte, die zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurden.
Über die Gewährung der Zuschüsse entscheidet die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
Die konkrete Förderquote wird in einer Einzelfallentscheidung festgelegt.
Die Fördermittel für die Förderschwerpunkte 6 und 7 richten sich an gezielte Quartiere Berlins. Eine Übersicht finden Sie im folgendem Download: