Erste Ergebnisse der Begehung der Unfallstelle am Kottbusser Tor

Hiermit informieren wir Sie über erste Ergebnisse der Begehung der Unfallstelle am Kottbusser Tor am 9. Januar:

Nach dem tödlichen Unfall am Kottbusser Tor am 8. Januar hat heute Nachmittag eine Vorort-Begehung durch die Unfallkommission stattgefunden. Gemeinsam mit Christian Haegele, dem Leiter der neuen Abteilung Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind Vertreter von Bezirk und Polizei an der Unfallstelle am Kottbusser Tor zusammengekommen, um mögliche Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu identifizieren.

Am Kottbusser Tor / Ecke Reichenberger Straße war am 8. Januar eine Radfahrerin von einem rechts abbiegenden LKW erfasst worden und verstarb noch an der Unfallstelle. Die polizeiliche Untersuchung des Unfalls dauert noch an.

Bei der Begehung der Unfallstelle wurden erste Sofortmaßnahmen identifiziert.

Kottbusser Tor: nach ersten Erkenntnissen sollen hier vorrangig signaltechnische Maßnahmen an den Ampelanlagen geprüft werden, zudem wird der Bezirk die bauliche Gestaltung des Radwegs prüfen.

Auch für die nahegelegene Unfallstelle in der Adalbertstraße ist bereits eine erste Maßnahme identifiziert worden.

Adalbertstraße: Als erste Sofortmaßnahme ist beabsichtigt, dass die Verkehrslenkung Berlin auf der Adalbertstraße Tempo 30 anordnet.
Hier war am 2. Januar ein Fußgänger nach einem Unfall mit einem Lieferfahrzeug ums Leben gekommen.

Die Unfallkommission wird über die Maßnahmen an den beiden Unfallstellen in ihrer turnusmäßigen Sitzung weiter beraten.

Darüber hinaus setzt sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auch für strukturelle Verbesserungen ein:

Berliner Bundesratsantrag für Verkehrssicherheitszonen
Bereits im vergangenen Jahr hat das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, der im Januar im zuständigen Bundesratsausschuss beraten wird. Der Antrag sieht vor, dass Kommunen sogenannte Verkehrssicherheitszonen einrichten können. Dies würde Kommunen ermöglichen, LKWs über 3,5 t, die nicht mit einem Abbiegeassistenten ausgerüstet sind, die Einfahrt in die ausgeschilderten Verkehrssicherheitszonen zu untersagen. Dies wäre ein wirksamer Beitrag für mehr Verkehrssicherheit in den Städten.

Hintergrund: In der EU gilt für LKW ab 3,5 t ab 2022 eine Pflicht zur Ausrüstung mit Abbiegeassistenten für neue Fahrzeugtypen, ab 2024 für neue Fahrzeuge. Dies ist nach Auffassung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein zu später Zeitpunkt.