Fragen und Antworten A 100

Die aktuelle Presseberichterstattung hat Fragen im Hinblick auf die Bauarbeiten an der A 100 aufgeworfen. Es wird befürchtet, dass entgegen der Regelung im Koalitionsvertrag und geltender Planfeststellungsbeschlüsse der 17. Bauabschnitt begonnen wird. Dies ist nicht der Fall.

Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Ist der Weiterbau des 16. Bauabschnittes ein Schwarzbau?

Nein. Für den Bau der A 100, 16. Bauabschnitt, liegt ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor. Um die Wohngebäude Beermannstraße 16 und 18 zu erhalten, wurde in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht der Planfeststellungsbeschluss durch Protokollerklärung geändert: Durch die Verlagerung der Rampenführung werden die Grundstücke Beermannstraße 16 und 18 nicht mehr für den 16. Bauabschnitt der A 100 benötigt.

Die vorliegende Planänderung ist räumlich und sachlich auf den Bereich der Anschlussstelle Am Treptower Park beschränkt. Im Bereich bis zur Ringbahnquerung (Kiefholzstraße) gibt es nur Veränderungen bei den aktiven Schallschutzmaßnahmen (längere und höhere Lärmschutzwände, Verlängerung des Offenporigen Asphalteinbaubereiches auf der Hauptfahrbahn).

Die aktuellen Baumaßnahmen im Bereich der Anschlussstelle dienen lediglich der Zufahrt zu anderen Teilen der Baustelle. Der gegenwärtig in Bau befindliche Trog (Los 6) war nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens. In diesem Bereich sind nur die Lärmschutzwände vom Änderungsverfahren betroffen, die zum Schutz der Anwohnenden deutlich erhöht und verlängert werden sollen.

Wird durch den Bau der A 100, 16. Bauabschnitt der Bau des 17. Bauabschnittes präjudiziert?

Der 16. Bauabschnitt der A 100 ist kein Präjudiz für den Bau des 17. Bauabschnittes. Für die Weiterführung der A 100 wäre ein gesondertes planrechtliches Verfahren erforderlich. Ein solches Verfahren wird unter Senatorin Günther nicht eingeleitet werden.

Was ändert sich für die Betroffenen durch den Planänderungsbeschluss vom 20.3.2018 gegenüber der ursprünglichen Planung?

Durch die geänderte und optimierte Planung im Bereich der Anschlussstelle Am Treptower Park werden Wohnhäuser Beermannstraße 16 und 18 erhalten. Es wird die Hauptfahrbahn verlängert und der Höhenverlauf der Einfahrtsrampe verändert. Die Lärmschutzwände werden erhöht und verlängert. Dadurch verbessern sich die Schallimmissionsverhältnisse auf der Westseite (Beermannstraße, Kiefholzstraße) der Anschlussstelle enorm, bei vergleichsweise geringer Verschlechterung auf der Ostseite (Am Treptower Park, Puderstraße). Auf dieser Seite wird der Lärm im Wesentlichen durch die Bahntrasse verursacht und nicht durch die A 100. Lärmschutz an der Autobahn auf der Ostseite würde dort zu einer kaum spürbaren Minderung der Lärmbelastung führen – wohl aber in einigen Fällen zum Entfall des Anspruchs auf passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzfenster). Dann gäbe es Schutz weder vor Bahn- noch vor Autobahnlärm.