Hundert Tage Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Berlin Skyline Panorama im Dämmerlicht während der blauen Stunde
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat fünf Projekte im Rahmen des Hundert-Tage-Programms des Senats auf den Weg gebracht und umgesetzt:
  • Die Eckpunkte für das Radgesetz stehen, damit Berlin mobiler wird.
  • Der Umbau von Kreuzungen habe begonnen, damit Berlin sicherer wird.
  • Maßnahmen für bessere Luft und sauberes Wasser wurden angeschoben, damit Berlin gesünder wird.
  • Das Energiewendegesetz und das Berliner Energie- und Klimaprogramm wurden aktualisiert, damit Berlin klimafreundlicher wird.
Fahrrad auf dem Fahrradstreifen

I Radgesetz

Bei der Erstellung des Radgesetzes ist der Senat mit dem „Dialog Radgesetz“ neue Wege gegangen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat in Zusammenarbeit mit der Initiative Volksentscheid Fahrrad, dem ADFC, dem BUND und den Fraktionen von SPD, Linkspartei und Bündnis 90/Die Grünen Eckpunkte für das Radgesetz erarbeitet:

Das Land Berlin wird sich der Vision Zero verpflichten. Die Zahl der getöteten und schwer verletzten Verkehrsteilnehmer soll auf null gesenkt werden. Dies soll unter anderem durch sichere und komfortable Radverkehrsanlagen an den Hauptstraßen und die Umgestaltung von Knotenpunkten erfolgen.

Bis 2025 soll der Anteil des Radverkehrs an allen Wegen auf mindestens 30 Prozent innerhalb der Umweltzone und im Land Berlin auf mindestens 20 Prozent steigen.

Für ein sicheres und komfortables Radfahren ist ein lückenloses Netz an Radverkehrsinfrastruktur unerlässlich. Daher soll ein Radverkehrsnetz geschaffen werden, das schnelle, bequeme und sichere Verbindungen für Radfahrerende ermöglicht. Das Radverkehrsnetz soll Radverkehrsanlagen an allen Hauptstraßen mit Fahrrad- und Nebenstraßen sowie 100 Kilometern Radschnellwegen verbinden. Die Radverkehrsanlagen an Hauptstraßen sollen wo möglich und sinnvoll als geschützte Radstreifen gebaut werden. Besonders wichtige Verbindungen werden als Vorrangnetz ausgewiesen, das prioritär ausgebaut werden soll und in dem der Radverkehr bevorzugt beschleunigt wird.

Für den Umstieg auf das Fahrrad ist neben einer sicheren Infrastruktur auf der Straße auch die Frage sicherer Abstellmöglichkeiten essentiell. Daher wurden konkrete Ausbaukorridore für die Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum, an ÖPNV-Knotenpunkten und der Bau von Fahrradhäusern verabredet. Bis 2025 sollen 100.000 zusätzliche Radabstellmöglichkeiten entstehen.

grünes Ampelmännchen

II Kreuzungen

Der Umbau drei besonders unfallträchtiger Kreuzungen wurde bereits begonnen.

  1. Die Kreuzung Tempelhofer Damm / A100 hat eine automatische Verkehrsüberwachungsanlage (Geschwindigkeit, Rotlicht) und vergrößerte Ampelanlagen erhalten. Der Kurvenradius von der Autobahnausfahrt (Ostseite) in den Tempelhofer Damm (Nord) wird vergrößert.
  2. Kreuzung Wolfensteindamm / Birkbuschstraße: Hier wird die Straßenanlage angepasst und die Zufahrt Birkbuschstraße mit Ampeln ausgestattet. Der Weg querender Radfahrer über die Birkbuschstraße wird dadurch vollständig durch Ampeln abgesichert, in der Zufahrt wird eine Busspur installiert.
  3. Die Kreuzung Nonnendammallee / Otternbuchtstraße / Paulsternstraße erhält eine verkehrsabhängige Steuerung, neue Signaltechnik (LED-Technik) und die Anlage wird behindertengerecht umgebaut. Außerdem werden Spurverschwenkungen in der Nonnendammallee und Wartelinien für die Nebenrichtung aufgetragen und das Linksabbiegen in die Otternbuchtstraße wird über eine gesonderte Ampelphase abgesichert.

Diese Umbaumaßnahmen führen zu mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer.

 Nachrüstung der Busse mit NOx-Filtern

III Luft

1. BVG-Busse

Eine Vereinbarung mit der BVG zur Nachrüstung der Busse mit NOx-Filtern liegt zur Unterschrift vor. Bis Ende 2018 werden wir weitere 200 bis 300 Busse mit Stickoxidfiltern nachrüsten lassen – zusätzlich zu den schon nachgerüsteten und optimierten 350 Bussen. Durch diese Nachrüstungen und Modernisierung wird sich der Stickoxidausstoß der BVG-Busflotte gegenüber dem Jahr 2015 in etwa halbieren. Es wird geschätzt, dass aufgrund der hohen Fahrleistung der Busse dies für die Luftqualität an Straßenabschnitten mit hohem Busanteil zu einem Rückgang der NO2-Belastung um fünf bis zehn Prozent führt.

2. Öffentlicher Fuhrpark

Politische Entscheidungsträger haben beim Wechsel auf emissionsarme Autos eine Vorreiterrolle. Deswegen wurde die Modellpalette für den personengebundenen Fuhrpark überarbeitet. Das Fahrzeug-Portfolio umfasst nunmehr mehrere Hybrid- und Erdgasfahrzeuge und als Einzelfalllösung für besondere Einsatzzwecke noch zwei sparsame Benzinfahrzeuge. Ebenfalls wurden übergangsweise zwei Dieselfahrzeuge im Portfolio berücksichtigt, die in den aktuellen Bewertungen als verlässlich in den ermittelten Werten eingestuft worden sind.

  • Tabelle: Dienstwagen

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  • Tabelle: Dienstwagen

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Reine Elektrofahrzeuge konnten kurzfristig leider nicht in die Liste aufgenommen werden, da von den deutschen Herstellern derzeit keine Fahrzeuge angeboten werden, die hinsichtlich Fahrzeuggröße und Arbeitsschutz die Anforderungen für den personengebundenen Fuhrpark erfüllen. Die ausgewählten Fahrzeuge verfügen hingegen alle über eine Standheizung.

Parallel zur Umstellung des personengebundenen Fuhrparks bereiten wir eine Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) vor, um auch den nicht-personengebundenen Fuhrpark des Landes Berlin sukzessive auf emissionsarme Fahrzeuge umzustellen. Da Carsharing bisher in der Berliner Verwaltung nicht systematisch genutzt wird, wird ein Pilotprojekt in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf den Weg gebracht, um Carsharing zu testen. Andere Verwaltungen sollen eingeladen werden, sich an dem Pilotprojekt zu beteiligen. Dabei sollen neben verschiedenen Fahrzeugtypen für unterschiedliche Einsatzzwecke auch E-Bikes Bestandteil des Angebots sein. Für die Nutzungsphase des Carsharings im Rahmen des Pilotprojekts ist eine Laufzeit von zwei Jahren vorgesehen, mit systematischer Begleitung und Auswertung.

 Masterplan Wasser

IV Wasser

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat sich mit den Berliner Wasserbetrieben auf Eckpunkte für den Masterplan Wasser verständigt und dem Senat vorgelegt. Der „Masterplan Wasser“, der u.a. das Wasserversorgungskonzept von 2008 fortschreibt und die Wasserver- und Entsorgung auf die neuen Herausforderungen einer wachsenden Stadt einstellt, beschreibt eine übergreifende Strategie für kurz-, mittel- und langfristige Planungen und Entscheidungen der Wasserwirtschaft in Berlin.

Für die weitere Arbeit ist es entscheidend, dass sich die Politik mit den Berliner Wasserbetrieben auf verbindliche Eckpunkte einigt. Dies ist nunmehr geschehen, sodass sie der weiteren Arbeit zugrunde gelegt werden können. Diese Eckpunkte betreffen z.B.:
  • Wasserverbrauchs-und Bevölkerungsentwicklung für die Prognosezeiträume 2030, 2050 und 2070.
  • Betriebliche Grundsätze für die Berliner Wasserbetriebe, wie z.B. Wasserwerksstandorte, neue Gewinnungsgebiete, Trinkwassernetzstrukturen, Aufbereitungstechnologien.
  • Wasserverfügbarkeit und Klimatische Entwicklungen.
  • Abwasseraufbereitung und Entsorgung

Im nächsten Schritt wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gemeinsam mit den Berliner Wasserbetrieben die Ergebnisse unter Beteiligung der Öffentlichkeit und Einbindung des Landes Brandenburg in einem gemeinsamen Masterplan Wasser zusammenfassen und einzelne Prüfaufträge abarbeiten.

Berlin Skyline Panorama im Dämmerlicht während der blauen Stunde

V Klima

Das im Juni 2016 vom Berliner Senat beschlossene Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) wurde aktualisiert (und befindet sich in der ressortweiten Abstimmung). Auch die Novelle des „ Berliner Energiewendegesetzes“ ist fertig gestellt (und befindet sich in der Mitzeichnung).

Im „Berliner Energiewendegesetz“ (EWG Bln) wird der Berliner Senat gesetzlich verpflichtet, auf eine Beendigung der Energieerzeugung aus der Braunkohle bis 2017 und der Steinkohle bis spätestens 2030 hinzuwirken. Darüber hinaus wird im EWG Bln eine Ermächtigung für den Senat eingefügt, die es durch Rechtsverordnung ermöglicht, für bestimmte Gebiete die Nutzung energieeffizienter, nachhaltiger und innovativer Wärmeversorgungsstrukturen vorzusehen.

Bei der aktualisierten Fassung des BEK 2030 handelt es sich um Anpassungen auf Grund von veränderten Rahmenbedingungen (Klimaschutzplan 2050 des Bundes, Klimaabkommen von Paris) sowie um die Neuaufnahme des Themenbereiches der Klimaanpassung, wie es auch das EWG Bln vorsieht. Weiterhin wurden die Strategien und Maßnahmen unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Koalitionsvereinbarung für die Legislaturperiode 2016 bis 2021 aktualisiert und angepasst. Davon war insbesondere das Handlungsfeld Verkehr betroffen.

Die Umrüstung der Gasleuchten in Spandau startete im Februar. Die ersten beiden Lose sind bereits fertiggestellt und 400 Gasleuchten durch LED-Leuchten ersetzt worden. Ziel ist es, in diesem Jahr insgesamt 3.000 Gasleuchten auszutauschen.