Einnahmen des Landes aus der Werbung signifikant gesteigert

Pressemitteilung vom 09.01.2018

Von Toiletten getrennte Ausschreibung bringt deutliche Vorteile

Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, hat das Verfahren für die Ausschreibung der Werberechte auf öffentlichem Straßenland erfolgreich abgeschlossen. Die Sondernutzungsrechte zur Aufstellung und zum Betrieb von freistehenden Werbeanlagen auf öffentlichem Straßenland im Land Berlin wurden neu geordnet und ab 2019 für 10 bzw. 15 Jahre neu erteilt.

Senatorin Regine Günther sagt: „Das ist ein hervorragendes Ergebnis für die Berlinerinnen und Berliner. Die Einnahmen für das Land werden signifikant steigen, der Wildwuchs durch Werbung wird eingedämmt und die Gestaltung der Werbung vereinheitlicht.“

Das vom Land Berlin verfolgte Konzept hat sich in vollem Umfang bewährt. Mit der Ausschreibung wurden drei wesentliche Ziele des Landes Berlin erreicht:

  • Die Einnahmen für das Land Berlin aus der Werbung werden künftig erheblich gesteigert. Insgesamt haben die Werbeverträge über die gesamten Vertragslaufzeiten ein finanzielles Volumen von rund 350 Millionen Euro. Darüber hinaus werden Werbeflächen für Eigenwerbung für Berlin im Wert von jährlich 6 Millionen Euro bereitgestellt. Insgesamt ergeben sich Einnahmen für das Land in Höhe von rund 440 Millionen Euro. Die Einnahmen sind abhängig von der Höhe der von dem Werbeunternehmen erzielten Werbeumsätze, sodass es sich hier nur um entsprechende Prognosen handelt und Veränderungen möglich sind.
  • Die Anzahl der Werbeanlagen im öffentlichen Straßenland wird künftig deutlich reduziert. Der bisherige Wildwuchs durch immer mehr Werbung wird gestoppt und die Zahl der zugelassenen Werbeanlagen verringert. Insbesondere die Großwerbevitrinen („City-Light-Boards“ bzw. „Mega-Lights“) werden um mehr als 30 Prozent und die Standardwerbevitrinen („City-Light-Poster-Vitrine“) und hinterleuchtete Werbesäulen um mehr als 10 Prozent reduziert. Zudem müssen sich alle Werbeanlagen an dem stadtweiten Werbekonzept des Landes Berlin orientieren.
  • Den Werbeunternehmen werden einheitliche Vorgaben zu Betrieb und Ausgestaltung der Werbeanlagen gemacht. Zum Beispiel dürfen auf den Werbeanlagen keine laufenden Bilder oder blinkende Sequenzen gezeigt werden, zudem müssen sie einheitlichen Designvorgaben des Landes Berlin entsprechen. Sexistische oder gewaltverherrlichende Werbung ist verboten. Von digitalen Werbeanlagen sind auf Anforderung des Landes Berlin nicht nur kostenfrei Katastrophenmeldungen, sondern auch verkehrsbezogene Informationen wie Hinweise auf aktuelle oder künftige verkehrsbeeinträchtigende Maßnahmen oder Ereignisse (etwa Baumaßnahmen, Demonstrationen, Sportveranstaltungen etc.) zu senden.

Die Werberechte sind in drei „Losen“ – je nach Art der unterschiedlichen Werbeanlagen und weitestgehend mit einem Ausschließlichkeitsrecht versehen – an drei Werbeunternehmen vergeben worden:

  • das Recht für die freistehenden hinterleuchteten und digitalen Werbeträger (Los 1, maximal 169 Großwerbevitrinen und maximal 883 Standardwerbevitrinen oder Werbesäulen), Laufzeit: 15 Jahre, erhält die Wall GmbH,
  • das Recht für die klassische geklebte Werbung an Litfaßsäulen (Los 2, maximal 2.500 Litfaßsäulen), Laufzeit: 15 Jahre, erhält die die ILG-Außenwerbung GmbH,
  • das Recht für Dauerwerbung an Mastschildern (Los 3), Laufzeit: 10 Jahre, erhält die mediateam Stadtservice GmbH.

Die bisherige Vertragslage war durch die Verbindung der Werbung mit Sachleistungen wie beispielsweise dem Betrieb von Toiletten oder Brunnen und die Vielzahl der verschiedenen Verträge sowohl auf Landes- als auch auf Bezirksebene intransparent und unübersichtlich. Die zahlreichen Werbeverträge wurden daher alle gekündigt und laufen im Wesentlichen zum 01.01.2019 aus. Auch aus rechtlichen Gründen war eine Beendigung und Neuvergabe der Verträge über die Werberechte im Land Berlin erforderlich, um allen am Markt tätigen Werbeunternehmen den gleichen Zugang zu den Werbemöglichkeiten im öffentlichen Straßenland einzuräumen. Mit Beendigung der Verträge bestand seit über 25 Jahren wieder die Möglichkeit, die Werberechte insgesamt neu zu vergeben.

Das Konzept der Neuausschreibung der Werberechte sieht vor, dass die Werbeanlagen künftig getrennt von der Pflicht zur Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von sonstigen Stadtmöbeln betrieben werden. Die Einnahmen des Landes Berlin aus der Werbung stehen aber im Rahmen des Gesamthaushalts zur Finanzierung der erforderlichen Ausgaben insbesondere für den Betrieb von Brunnen und Toiletten zur Verfügung.

Die Vorteile dieser Vorgehensweise für die Versorgung mit öffentlichen Toilettenanlagen sind schon jetzt absehbar: Die europaweite Ausschreibung des Landes Berlin für den Betrieb der öffentlichen Toiletten ohne Koppelung an Werbung ist auf ein großes Interesse gestoßen. Damit zeichnet sich ab, dass die weitere Versorgung mit öffentlichen Toiletten ohne zusätzliche Haushaltsbelastung erfolgen kann und dass die „Verbesserte Versorgung“ mit mehr Toiletten in der Stadt auf diese Weise sichergestellt werden kann, was bei einer Beibehaltung der Koppelung von Toiletten und Werbung bei gleichzeitiger Reduzierung der Werbeanlagen nicht möglich gewesen wäre.

Noch nicht berücksichtigt beim Gesamtvolumen der Einnahmen aus Werbung ist die Werbung in den Wartehallen des Bus- und Straßenbahnverkehrs der BVG. Dieses Recht wird wegen der mit der Wartehallenwerbung verbundenen Besonderheiten auf die BVG übertragen, die die Verantwortung für die Unterhaltung und die Reinigung der Wartehallen trägt. Hier sind ebenfalls weitere Einnahmen für das Land Berlin zu erwarten.