Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen

Viktoriapark

Viktoriapark

Berlin genießt als europäische Metropole nicht zuletzt wegen seines vielfältigen Stadtgrüns nationales und internationales Ansehen und erfreut sich gerade dadurch auch einer hohen Lebensqualität. Kaum eine andere Großstadt hat so viele Grünflächen aufzuweisen wie Berlin. Park- und Gartenanlagen, Stadtplätze und Grünzüge unterschiedlicher Größe und Gestaltqualität aus verschiedenen Zeitepochen prägen das Bild der Stadt.

Die ca. 2.500 öffentlichen Grünanlagen mit einer Gesamtfläche von rund 5.500 ha bieten Berlinern und Touristen vielfältige Erholungsmöglichkeiten. Für den überwiegenden Teil dieser Grünanlagen gilt das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz)

Geschützte Grünanlage

Grünanlagengesetz

Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen in Berlin werden wegen ihrer Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung, für die Umwelt und für das Stadtbild in ihrem Bestand und ihrer Nutzungs- und Gestaltqualität durch das Grünanlagengesetz vom 24. November 1997 geschützt. Weitere Informationen

Radfahrer auf dem Weg durch die Hasenheide

Besondere Nutzungen

Die zahlreichen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im Stadtgebiet, zu denen auch die öffentlichen Kinderspielplätze gehören, bieten vielfältige Erholungsmöglichkeiten. Einzelheiten zur Benutzung der Anlagen enthält das Grünanlagengesetz. Weitere Informationen

Karten im Geoportal Berlin