Fachliche Grundlagen

links: Schachbrettfalter auf dem Flughafen Tempelhof; mitte: Sechsfleck-Widderchen auf Skarbiosen-Flockenblume; rechts: Weidenblättriger Alant mit Bockkäfer in der Wuhlheide

Die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege koordiniert oder begleitet die Erarbeitung fachlicher Grundlagen des Naturschutzes und steht unter anderem für fachliche Auskünfte zu folgenden Themen zur Verfügung:

  • Biotopkartierung des Landes Berlin, die vom ehem. Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege mit initiiert worden ist und deren Grundlagen gemeinsam mit der Obersten Naturschutzbehörde herausgegeben worden sind.
  • Rote Liste des Landes Berlin, die Aussagen zur Gefährdung der Pflanzen- und Tierarten enthalten. Sie werden in einem Turnus von ungefähr 10 Jahren fortgeschrieben. Die Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen mit einer Liste aller in Berlin vorkommenden Arten erschien 2018 in der 4. Fassung .
  • Florenschutz: Der ehem. Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege hat 2007 ein Florenschutzkonzept erarbeiten lassen. Das Florenschutzkonzept soll als Grundlage zur Umsetzung der Globalen Strategie zur Erhaltung der Pflanzen (GPSC) auf Länderebene dienen und Bestandteil des Berliner Landschafts- und Artenschutzprogrammes werden.
  • Schutz von Mauerfarnen: In Kooperation mit dem Botanischen Garten und Museum Berlin wurde 2008 ein Projekt zum Erhalt seltener und gefährdeter “Mauerfarne in Berlin” begonnen.
  • Naturerfahrungsräume in Berlin: Studie, die vom Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege beauftragt worden ist.
  • Umfrage zu Perspektiven und Aussichten des Naturschutzes in Berlin, die vom Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege beauftragt wurde und 2009 herausgegeben wird.