Bekanntmachung vom 02.07.2024 – SenMVKU IV E 1 –
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Mit Schreiben vom Dezember 2023, eingegangen am 01.02.2024, haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Feststellung des Planes nach § 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für den zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn von Adlergestell bis Wassermannstraße sowie den barrierefreien Ausbau der Haltestellen „Marktplatz Adlershof“ und „Wassermannstraße“ beantragt.
Durch den zweigleisigen Ausbau soll die Leistungsfähigkeit und die Verkehrsqualität verbessert werden. Gleichzeitig wird mit dem Ausbau die Verbesserung eines störungsfreien Betriebsablaufes erreicht. Mit dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen wird der Zugang zur Straßenbahn für in ihrer Mobilität eingeschränkte Fahrgäste sichergestellt. Durch die neue Trassenführung und die barrierefreien Haltestellen ergeben sich größere Veränderungen im Straßenraum. Mit dem Vorhaben ist die Erneuerung der Fahrleitungsanlage und der Bau eines Gleichrichterwerkes verbunden. Für das Vorhaben werden 9 zum Teil geschützte Bäume gefällt, 680 m² Gehölz gerodet und 332 m² offene Fläche versiegelt.
Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 i.V.m. § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die UVP-Pflicht zum Vorhaben ergibt sich aus dem Betriebsprogramm i.V.m. dem Schalltechnischen Gutachten 925.6 (UL10.1). Das Gutachten umfasst alle schalltechnisch schutzbedürftigen Bebauungen im Einwirkungsbereich des geplanten Vorhabens. An den Immissionsorten für Außenwohnbereiche (Balkone, Loggien) wurden Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes am Tage berechnet, welche als erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch bzw. die menschliche Gesundheit gelten.