Qualität im öffentlichen Personennahverkehr bemisst sich zum einen an der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für alle Fahrgastgruppen. Entsprechende Kriterien sind kurze Wege zu Haltestellen und Bahnhöfen, barrierefreie Reisemöglichkeiten, die möglichst direkte Erreichbarkeit wichtiger Ziele im Alltagsverkehr, dichte Takte und funktionierende Anschlüsse.
Zum anderen beinhaltet Qualität Aspekte, die den ÖPNV als Dienstleistung beschreiben. Zu diesen gehören beispielsweise die Pünktlichkeit von Bahnen und Bussen, die Sauberkeit und Umweltfreundlichkeit der Fahrzeuge sowie ein ausreichendes Platzangebot für Fahrgäste, Kinderwagen, Rollstühle, Gehilfen und Gepäck und das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste.
Der Nahverkehrsplan enthält für diese und weitere Qualitätsmerkmale eindeutige Definitionen und messbare Vorgaben. Diese fließen in die Verkehrsverträge ein, die das Land mit den Unternehmen schließt. Auf diese Weise werden sie auch für die Unternehmen verbindlich.
Die erzielte Leistung und Qualität werden über das Controlling der Verkehrsverträge kontinuierlich erfasst und bewertet. Dadurch können Probleme frühzeitig erkannt und so schnell wie möglich behoben werden. Auch die Höhe der im Jahr zu leistenden, Ausgleichszahlungen an die Unternehmen bemisst sich anhand der erzielten Leistung und Qualitäten.