Ein umweltpolitisches Ziel des Senats ist es, die Gesamtsumme der Kohlendioxidemissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent, bis 2030 um mindestens 60 Prozent und bis 2050 um mindestens 85 Prozent im Vergleich zu 1990 zu verringern. Ferner verfolgt das Land Berlin das Ziel, den Energieverbrauch in nennenswertem Umfang zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Modernisierung der öffentlichen Straßenbeleuchtung unter Verwendung energieeffizienter Lösungen fortgesetzt und die Gasumrüstung vorangetrieben werden. Allein die ursprünglich vorhandenen 8.000 Gasreihenleuchten verbrauchten 48,5 Gigawattstunden Energie pro Jahr. Würde dieses Gas nicht in Leuchten verbrannt, sondern für die Stromerzeugung genutzt, könnten mit dem Strom 100.000 adäquate elektrische Leuchten betrieben werden.
Darüber hinaus sind die gasbetriebenen Leuchten wesentlich störanfälliger. Für ihre Instandhaltung sind spezielle, nur in relativ kleiner Stückzahl produzierte und damit teure Ersatzteile erforderlich. Durch die Bauart bedingt ist die Wartungsfrequenz etwa vier Mal höher als die moderner Elektroleuchten.
Einige Beispiele machen den Unterschied deutlich:
Zwingend erforderlich zum Betrieb dieser Leuchten sind die Glühkörper, je nach Modell der Gasleuchte werden vier, sechs oder neun Glühkörper für jede Leuchte benötigt. Im Regelfall halten diese Glühkörper elf Monate, dann sind sie zu ersetzen. Von diesen Glühkörpern werden jährlich rund 240.000 Stück benötigt, die Kosten allein hierfür betragen ca. 1,2 Mio €. Bei Qualitätsschwankungen und Lieferengpässen, besteht bisher keine Möglichkeit, auf alternative Anbieter auszuweichen, da derzeit ausschließlich ein indischer Hersteller dieses Material in Menge und Qualität anbietet, die das Land Berlin benötigt.
Aufgrund der hohen Ausfallraten der Gasleuchten werden alle Straßen mit Gasbeleuchtung ein mal wöchentlich nachts kontrolliert, sowie einmal monatlich bei Tag. Der Vergleich zu den Elektroleuchten: hier findet die nächtliche Abfahrkontrolle alle zwölf Wochen statt.
Insgesamt ist der Betrieb einer gasbetriebenen Leuchte um ein Mehrfaches teurer als der einer elektrischen Leuchte.