Es bleiben ganze Bereiche der vorhandenen gasbetriebenen Straßenbeleuchtung von der Umrüstung auf elektrischen Betrieb ausgenommen.
Dabei handelt es sich um ausgewiesene, städtebaulich relevante Flächendenkmale in insgesamt neun Bezirken.
Diesen Bereichen, die in enger Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung und dem Landesdenkmalamt ausgewählt wurden, kommt aufgrund ihrer bauhistorischen Bedeutung – und dazu gehört auch die traditionelle Gasbeleuchtung – eine besondere denkmalpflegerische Stellung zu.