Leistungen und Qualität

Viel Arbeit!

Die Leistungen der Pflegeheime sind im Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI festgehalten. Die Heimentgelte werden in der Regel für ein Jahr vereinbart.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung wacht im Auftrag der Pflegekassen über die Qualität der Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Aufsichtsbehörde beim Landesamt für Gesundheit und Soziales prüft die Einhaltung des Wohnteilhabegesetzes und der dazu gehörenden Verordnungen.

Weiterführende Links