Technisches Problem

Aufgrund eines Technischen Darstellungsproblems, werden Tabellen zum Teil nicht korrekt dargestellt. Dies betrifft Tabellenzellen, die mehr als eine Zeile oder Spalte einnehmen.

Wir bitten Sie, diesen Darstellungsfehler zu entschuldigen.
Es wird bereits an einer Lösung gearbeitet.

Anlage zum Rundschreiben I Nr. 06/2007

p(. (Stand vom 26.05.2015)

Übersicht Aufenthaltsstatus neu-alt und leistungsrechtliche Zuordnung

AufenthG AuslG Status vor 01.01.2005 Leistungs- rechtliche Zuordnung AsylbLG Leistungsrechtliche Zuordnung SGB II/SGB XII (soweit es sich um Aufenthaltserlaubnisse (i.S. AufenthG) mit einer Gesamt- geltungsdauer von mehr als 6 Monaten handelt)
Niederlassungserlaubnisse; Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG Aufenthaltsberechtigungen, unbefristete -erlaubnisse X
Aufenthaltserlaubnis (AE) nach § 4 Abs. 5 AufenthG Aufenthaltserlaubnis nach Art. 6 ARB 1/80 X
AE nach §§ 16 – 18, 21 AufenthG (Beruf, Studium, Schule, Sprachkurs) Aufenthaltsbewilligungen (§§ 10, 28, 29 AuslG, §§ 2, 5 AAV, § 2 ASAV) X
AE nach § 22 Satz 1 AufenthG (Aufnahme von Einzelpersonen) Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 1 AuslG X
AE nach § 22 Satz 2 AufenthG (Aufnahme von Einzelpersonen) Aufenthaltsbefugnis nach § 23 AuslG X
AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme von Personengruppen) Aufenthaltsbefugnis nach § 32 AuslG wegen des Krieges andere Gründe
AE nach § 23 Abs. 2 AufenthG (Aufnahmezusage Bund) —- X
AE nach § 23a AufenthG (Härtefälle) —- X
AE nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz bei Massenzustrom nach EG-Richtlinie 01/55/EG) Aufenthaltsbefugnis nach § 32a AuslG X
AE nach § 25 Abs. 1 AufenthG (Asylberechtigte) Aufenthaltserlaubnis nach § 68 AsylVfG X
AE nach § 25 Abs. 2 AufenthG (sog. “kleines Asyl”) Aufenthaltsbefugnis nach § 70 AsylVfG X
AE nach § 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebungshindernisse) Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3, Duldung nach § 53 AuslG X
AE nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (dringende humanitäre/persönlich Gründe) Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 2 oder 3, Duldung nach § 55 Abs. 3 AuslG X
AE nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG (außergewöhnliche Härte) Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 2 oder 3, Duldung nach § 55 Abs. 3 AuslG X
AE nach § 25 Abs. 4a AufenthG (sog. Opferzeugen / Menschenhandel) —- X
AE nach § 25 Abs. 4b AufenthG (sog. Opferzeugen / Arbeitsausbeutung) —- X
AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG soweit die Duldung noch nicht seit 18 Monaten ausgesetzt ist (rechtliche, tatsächliche Ausreisehindernisse, deren Wegfall nicht absehbar ist) Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 4 , Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG X
AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG, soweit die Duldung seit mindestens 18 Monaten ausgesetzt ist (rechtliche, tatsächl. Ausreisehindernisse, deren Wegfall nicht absehbar ist) ABef nach § 30 Abs. 4, Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG X
AE nach § 25a AufenthG (gut integrierte Jugendliche/Heranwachsende) —- X
AE nach §§ 28, 30 – 34, 37 AufenthG (u.a. Familiennachzug, Rückkehroptionen) befristete Aufenthaltserlaubnisse (§§ 7, 15, 16, 18 – 23 AuslG) X
AE nach § 30 (Ehegattenzuzug); § 32 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 (Kindernachzug) AufenthG Aufenthaltsbefugnis nach § 31 AuslG X
AE nach § 104a AufenthG (Altfallregelung) —- X
AE nach § 104b AufenthG (integrierte Kinder) X
Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 1 AufenthG (Gruppenregelung) Duldung nach § 54 AuslG X
Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 2 AufenthG (rechtlich, tatsächliche Ausreisehindernisse, deren Wegfall absehbar, oder wenn selbst zu vertreten) Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG X
Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 in Verbindung mit § 71 AsylVfG als geduldet (Asylfolgeantrag) Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG in Verbindung mit § 71 AsylVfG X
Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 AsylVfG als geduldet (Asylzweitantrag) Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG in Verbindung mit § 71a AsylVfG X