Technisches Problem

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Rundschreiben I Nr. 16/2004 über Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 ff. SGB XII; laufende Hilfe zum Betrieb und zur Unterhaltung eines Kraftfahrzeuges

p(. vom 4. November 2004

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat für die Kriegsopferfürsorge ab 1. Januar 2002 für die Wegstreckenentschädigung für Fahrten zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz einen Pauschbetrag von 0,17 €/km empfohlen. Darin ist ein Reparaturkostenanteil von 0,03 €/km enthalten.

Die Pauschale beträgt ab 1. Januar 2002 monatlich 50,00 €. Sie unterstellt einen ausschließlich schädigungsbedingten Mehrfahrtenbedarf von rd. 294 km/Monat.

Ich bitte, in der Eingliederungshilfe entsprechend zu verfahren und weise darauf hin, dass bei einem höheren Bedarf als 294 km/Monat die Pauschale nicht gewährt werden kann. In diesem Falle ist eine Einzelberechnung vorzunehmen.

Das Rundschreiben III Nr. 1 / 2002 vom 08. Januar 2002 wird hiermit aufgehoben.

Hier erhalten Sie weitere Informationen: