Technisches Problem

Aufgrund eines Technischen Darstellungsproblems, werden Tabellen zum Teil nicht korrekt dargestellt. Dies betrifft Tabellenzellen, die mehr als eine Zeile oder Spalte einnehmen.

Wir bitten Sie, diesen Darstellungsfehler zu entschuldigen.
Es wird bereits an einer Lösung gearbeitet.

Anlage zu Nr. 8 Abs. 2 der AV ZustAsylbLG

Die Umstellung der Zuständigkeit bei Vorliegen eines wohnsitzbegründenden melderechtlichen Eintrags im Sinne dieser Ausführungsvorschriften erfolgt auf Grundlage des folgenden Ablaufplans.

Zahlung für Tag des Geburtstags des ältesten Mitglieds der Haushaltsgemeinschaft (mit Ausnahme des 1.1. oder 00, siehe dritte Spalte) sowie Geburtstag des ältesten Mitglieds 1.1. oder 00 mit Anfangsbuchstaben
Januar 2021 1., 2. eines Monats K
Februrar 2021 3., 4., 5. eines Monats B
März 2021 6., 7., 8. eines Monats A, E, F, J
April 2021 9., 10. eines Monats C, H
Mai 2021 11., 12., 13. eines Monats D
Juni 2021 14., 15., 16. eines Monats G, U, V
Juli 2021 17. eines Monats I, M, N
August 2021 18., 19., 20. eines Monats R, T
September 2021 21., 22., 23., 24. eines Monats L, O, Q
Oktober 2021 25., 26., 27. eines Monats P, S bis Schu
November 2021 28., 29., 30., 31. eines Monats Schv bis Sz
Dezember 2021 Restbestände, Nacharbeiten W, X, Y, Z

Ausschlaggebend sind die im Aufenthaltsdokument angegebenen Daten.
Die Anfangsbuchstaben gelten ohne vorangestellten Titel (z.B. „El“, „Ben“, „Abou“, „von“). Bei Doppelnamen gilt der voran gestellte Nachname.

Die Umstellung der Geburtsdaten 1.1. und 00 wird wegen ihrer erhöhten Anzahl in Abhängigkeit vom Anfangsbuchstaben auf alle zwölf Monate verteilt.