Technisches Problem

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Es wird bereits an einer Lösung gearbeitet.

Anlage 2 zur AV VSH

Auszug aus Anlage 2 der Richtlinien über die Förderung von eigengenutztem Wohneigentum – Eigentumsförderungssätze 1999 – vom 25. Mai 1999 (ABl. S. 2918)

Kostenobergrenzen

Bauvorhaben sind förderungsfähig, wenn folgende Kostenobergrenzen eingehalten werden:

Eigentumswohnung in Mehrfamilienhäusern Reihenmittelhaus Reihenendhaus Doppelhaushälfte Freistehendes Eigenheim Zweifamilienhaus
Kosten des Bauwerks Gruppe 3 DIN 276/1981 nicht unterkellerte Objekte 1074 €/qm Wohnfläche 1074 €/qm Wohnfläche 1125 €/qm Wohnfläche 1227 €/qm Wohnfläche
Kosten des Bauwerks Gruppe 3 DIN 276/1981 unterkellerte Objekte 1278 €/qm Wohnfläche 1329 €/qm Wohnfläche 1380 €/qm Wohnfläche 1483 €/qm Wohnfläche

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