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Schreiben vom 22. Dezember 2014 (Archiv)

ARCHIV: Schreiben vom 22. Dezember 2014

über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Altfällen; Rechengrößen 2015 2016

Die für die Ermittlung der Höhe eines Rentenversicherungsbeitrages für Pflegepersonen nach § 65 SGB XII heranzuziehende Rechengröße (Bestandsschutzfälle, vgl. Rundschreiben I Nr. 19/2004 vom 9. November 2004, Ziffer 3) hat sich für 2015 2016 erhöht. Nach der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2015 vom 01. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1957) 2016 vom 30. November 2015 (BGBl. I S. 2137) beträgt

p(. das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt 2013 2014

p(. 33.659,00 34.514 Euro jährlich

p(. (2.804,92 2.876,17 Euro monatlich).


Der Beitragssatz für die Rentenversicherung beträgt für 2016: 18,7%.

Die Werte der Vorjahre bitte ich der Tabelle der Rentenversicherungsbeiträge zu entnehmen.

Der Bundesrat (Bundesrat Drucksache 562/14 (Beschluss)) hat am 19.12.2014 der Beitragssatzverordnung der Bundesregierung für das Jahr 2015 zugestimmt. Danach wird der Beitragssatz für die Rentenversicherung für 2015 auf 18,7 % abgesenkt. Die Verordnung ist jedoch noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Sollte es wider Erwarten noch zu einer Änderung des Beitragssatzes im Jahr 2015 kommen, werde ich Sie unverzüglich unterrichten.

Die oben angegebenen Werte gelten für alle Bundesländer.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

Archiv:

  • Schreiben vom 12. Dezember 2013 über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Altfällen (mit Änderungen durch Schreiben vom 22.12.2014)
  • Schreiben vom 11. Dezember 2012 über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Altfällen (mit Änderungen durch Schreiben vom 12.12.2013)
  • Schreiben vom 20. Dezember 2011 über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Altfällen (mit Änderungen durch Schreiben vom 11.12.2012)
  • Schreiben vom 13. Dezember 2010 über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Altfällen (mit Änderungen durch Schreiben vom 20.12.2011)
  • Schreiben vom 10. Dezember 2009 über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Altfällen (mit Änderungen durch Schreiben vom 13. Dezember 2010)
  • Schreiben vom 30. Dezember 2008 über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Bestandsfällen (mit Änderungen durch Schreiben vom 10. Dezember 2009)