Hinweis: Bitte richten Sie Anfragen im Zusammenhang mit Sozialleistungen direkt an die für Sie zuständige Behörde. Die Senatsverwaltung für Soziales entscheidet nicht über Anträge und führt keine Einzelfallberatung durch.
Technisches Problem
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SGB XII - Kapitel 12 - Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe (§§ 97 bis 101)
Abteilung Soziales
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