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Anlage zum Schreiben vom 03.11.2011

Anlage 1 zum Schreiben vom 03. November 2011

über Ambulante Pflege, neue Stunden-Vergütung für LK 32 ab 01.10.2011

Stand: 01.04.2012

Gruppe 1

Pflegedienste mit Einzelvereinbarung gemäß § 75 Abs. 3 SGB XII für LK 32

Pflegedienst Vergütungsvereinbarung gültig ab
ambulante dienste e.V. Urbanstr. 100 10967 Berlin 01.10.2011
Lebenswege gGmbH Pflegedienst „Normales Leben“ Gubener Str. 49 10243 Berlin 01.10.2011
Phönix Soziale Dienste gGmbH Grützmacherweg 18 13599 Berlin -Vereinbarung abgeschlossen- ab 01.12.2011 davor wie Gruppe 2

Die Vergütung des Leistungskomplexes 32 beträgt für die oben angegebenen Pflegedienste einheitlich pro Stunde:

Zeitraum Vergütung pro Stunde
01.10.2011 – 31.12.2013 21,83 Euro
01.01.2014 – 31.12.2015 23,21 Euro

Gruppe 2

Pflegedienste, die nicht in der Liste 1 aufgeführt sind, rechnen pro Stunde 454 Punkte ab.

Die Punktzahl ergibt sich aus einer speziellen Bewertung des Anteils der vom Assistenznehmer bzw. der Assistenznehmerin abgerufenen grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Verrichtungen in einer Stunde Assistenz.
Der Stundenpreis ergibt sich aus der mit jedem einzelnen Pflegedienst abgeschlossenen Vereinbarung über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung gemäß § 89 SGB XI .
Hieraus ergeben sich bei den derzeit möglichen Punktwerten folgende Stundenvergütungen. Die kaufmännische Rundung ist bei der Berechnung der Stundenvergütung erfolgt.

Punktwerte in Euro 2011 Punktzahl/Stunde Vergütung/Stunde in Euro
0,03980 454 18,07
0,04000 454 18,16
0,04080 454 18,52
0,04200 454 19,07
0,04119 454 18,70
0,04140 454 18,80
0,04223 454 19,17
0,04347 454 19,74