Nach dem Entwurf der Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 (Regierungsentwurf vom 19.03.2023) soll der Rentenwert zum 01.07.2024 von 37,60 € auf 39,32 € angehoben werden. Wie in den Vorjahren, kann davon ausgegangen werden, dass der Entwurf bezüglich der Erhöhung keine Änderungen im Bundesrat erhält.
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Rundschreiben Soz Nr. 02/2024 über die Änderungen der Beträge der Blindenhilfe und des Landespflegegeldes Berlin ab 01.07.2024
Abteilung Soziales
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