Hinweis: Bitte richten Sie Anfragen im Zusammenhang mit Sozialleistungen direkt an die für Sie zuständige Behörde. Die Senatsverwaltung für Soziales entscheidet nicht über Anträge und führt keine Einzelfallberatung durch.
Rundschreiben Soz Nr. 04/2015 über Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung nach § 30 Abs. 5 SGB XII
vom 23. Februar 2015
Die Grundlage für die Gewährung des Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung nach § 30 Abs. 5 SGB XII bilden im Land Berlin allein die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe vom 10. Dezember 2014 *
Das Rundschreiben I Nr. 02/2011 vom 22. März 2011 wird hiermit aufgehoben.
* Link wurde aktualisiert.
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
- § 30 Abs. 5 SGB XII
- Antrag auf Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung nach § 30 Abs. 5 SGB XII (Soz III D 13)
Archiv:
Archiv:
- Rundschreiben I Nr. 02/2011 über Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung nach § 30 Abs. 5 SGB XII vom 22. März 2011
- Rundschreiben I Nr. 10/2008 über Mehrbedarf für kostenaufwendigere Ernährung nach § 30 Abs. 5 SGB XII (Ergänzung zum Rundschreiben V Nr. 13/1998 vom 10. August 1998)
- Rundschreiben V Nr. 13/1998 über Mehrbedarf für kostenaufwendigere Ernährung gem. § 23 Abs. 4 BSHG vom 10. August 1998; Überarbeitete Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge für die Gewährung von Krankenkostzulagen
Abteilung Soziales
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