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Rundschreiben Soz Nr. 06/2024 zur Einführung eines Informationsberichts

vom 31.01.2024

I. Ziel und Geltungsbereich

Ziel des Rundschreibens ist es, mit dem Informationsbericht eine Grundlage für die Evaluation der Leistung (Nr. 118 AV EH) zu schaffen. Zum Ende der Laufzeit des Gesamtplans (Nr. 108 AV EH) prüft der Teilhabefachdienst im Rahmen der Evaluation gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person insbesondere die Erreichung der vereinbarten Teilhabeziele anhand der in der Ziel- und Leistungsplanung festgelegten Indikatoren. Hierbei ist auch der durch den Leistungserbringer zu erstellende Informationsbericht heranzuziehen (Nr. 118 AV EH).

Dieses Rundschreiben gilt für alle Teilhabefachdienste Soziales des Trägers der Eingliederungshilfe Berlin.

II. Grundlage und Inhalt Informationsbericht

Der Informationsbericht ist ein Format zur Berichterstattung für Eingliederungshilfeleistungen nach SGB IX. In Aufbau und Struktur schließt das Berichtsformat unmittelbar an das Teilhabeinstrument Berlin (TIB) bzw. die Ziel- und Leistungsplanung (ZLP) an. Der Träger der Eingliederungshilfe benötigt in einem Informationsbericht verschiedene Angaben für die Evaluation. Daher wurde in einer partizipativ besetzten Arbeitsgruppe mit Vertretungen der Hauptverwaltung, der Teilhabefachdienste Soziales, den Interessensvertretungen der Selbstvertretungen der Menschen mit Behinderungen und der Leistungserbringer der anliegende Informationsbericht (Version 1.0) erarbeitet.

Eine Festsetzung des Informationsberichts als berlinweit anzuwendender Standard durch die Kommission 131 konnte bisher nicht erreicht werden. Daher gilt dieses Rundschreiben soweit und solange bis ein Kommissionsbeschluss dazu vorliegt. Über einen gefassten Kommissionsbeschluss und dessen Folgen bezogen auf dieses Rundschreiben wird gesondert informiert.

Inhaltlich gibt der Informationsbericht insbesondere Auskunft, inwieweit die vereinbarten Teilhabeziele erreicht und die Wünsche des Leistungsberechtigten berücksichtigt wurden.

Der Informationsbericht gliedert sich in:

  • Beschreibung der Leistungserbringung im zurückliegenden Leistungszeitraum
  • Einschätzung des Leistungserbringers zur Zielerreichung der in der Ziel- und Leistungsplanung (ZLP) vereinbarten Teilhabeziele
  • Weitere Anmerkungen zu den bisherigen Teilhabezielen sowie die Erfassung der Sichtweise der leistungsberechtigten Person (Berücksichtigung Wünsche)
  • Zusammenfassung/Ausblick weitere Planung

III. Anwendung des standardisierten Informationsberichts und Format

Der Teilhabefachdienst Soziales stellt den Leistungserbringern den Informationsbericht als ausfüllbares PDF Dokument für die Berichterstellung zur Verfügung. Bei Nutzung des Informationsberichts, kann der Teilhabefachdienst davon ausgehen, dass die Anforderungen an die Berichterstattung zum Leistungszeitraum erfüllt sind.

Sofern Leistungserbringer das bereit gestellte PDF Dokument nicht nutzen und den Bericht in anderem Format übersenden, so ist durch den Teilhabefachdienst Soziales zu prüfen, ob das alternative Format des Leistungserbringers die Inhalte des Informationsberichts umfassend aufgreift. Ist dies nicht der Fall, so fordert der Teilhabefachdienst den Leistungserbringer zur Nachbesserung auf, bis der Inhalt bzw. die Standards des Informationsberichts erfüllt sind.

IV. Auswertung Anwendung Berichtsformat

Geplant ist, die Anwendung des Informationsberichts in einem partizipativen Prozess auszuwerten. Dazu wird die für Soziales zuständige Senatsverwaltung voraussichtlich Anfang 2027 informieren. Das Ergebnis der Auswertung wird in geeigneter Weise im Rundschreiben oder der Anlage aufgenommen.

V. Hinweise zum Datenschutz und zur weiteren IT-Umsetzung im Bereich der Teilhabefachdienste Soziales

Die Instrumente zur Dokumentation werden im gängigen Formularstandard des Landes Berlin im Formularcenter als PDF-Dokumente zum Download bereitgestellt.

Die Instrumente zur Dokumentation werden im gängigen Formularstandard des Landes Berlin im Formularcenter als PDF-Dokumente zum Download bereitgestellt.

Es wird davon ausgegangen, dass nur die für die Erhebung der Daten zuständige Dienstkraft auch nach dem jeweiligen Datenschutzkonzept der Bezirke bzw. des LAGeSo datenschutzrechtlich befugt ist, die Daten in den Formularen zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Dabei ist sicherzustellen, dass jeglicher unbefugte Zugriff auf die Daten technisch oder organisatorisch ausgeschlossen ist. Sofern aufgrund der Rollentrennung zwischen Teilhabeplanung und Leistungskoordination mehrere Dienstkräfte an der Datenverarbeitung beteiligt sind, sind hierzu besondere technische oder organisatorische Vorkehrungen zu treffen. Die entsprechenden bezirklichen Datenschutzkonzepte sind ggf. anzupassen.

Hinsichtlich einer ggf. erforderlichen Datenübermittlung (z.B. Versand der Unterlagen) ist darauf hinzuweisen, dass eine solche nur mit vorherigem Einverständnis der leistungsberechtigten Person gemäß Nr. 107 und 110 AV EH und § 13 AG SGB IX digital nicht ohne gesonderte Verschlüsselung (z.B. durch das besondere elektronische Behördenpostfach) bzw. bei Postversand nur im gesondert verschlossenem Umschlag möglich. Eine einfache E-Mail genügt diesen Anforderungen nicht.