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Schreiben vom 12.12.2014 (Archiv)

ARCHIV: Schreiben vom 12.12.2014

über Blindenhilfe nach § 72 SGB XII; Landespflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG); hier: Änderung der Anrechnungsbeträge aus der Pflegeversicherung ab 01.01.2015

aufgehoben am 12.01.2017

1. Blindenhilfe nach § 72 SGB XII

Aufgrund der Erhöhung des Pflegegeldes nach § 37 Absatz 1 SGB XI durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) ergeben sich ab 01.01.2015 höhere Anrechnungsbeträge auf die Blindenhilfe gemäß § 72 Absatz 1 Satz 2 SGB XII.

Bei Leistungsberechtigten der Pflegestufe I nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XI erhöht sich der Anrechnungsbetrag von 164,50 Euro auf 170,80 Euro (70 % des Pflegegeldes der Pflegestufe I).

Bei Leistungsberechtigten der Pflegestufe II oder III nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 SGB XI erhöht sich der Anrechnungsbetrag von 220,00 Euro auf 229,00 Euro (50 % des Pflegegeldes der Pflegstufe II).

Bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Anrechnung weiterhin auf 160,41 Euro begrenzt.

2. Landespflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG)

Die Erhöhung des Pflegegeldes nach § 37 Absatz 1 SGB XI durch das PSG I zieht ab 01.01.2015 auch höhere Anrechnungsbeträge auf das Landespflegegeld nach § 3 Absatz 4 LPflGG nach sich.

Bei Leistungsberechtigten der Pflegestufe I nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XI erhöht sich der Anrechnungsbetrag von 141,00 Euro auf 146,40 Euro (60 % des Pflegegeldes der Pflegestufe I).

Bei Leistungsberechtigten der Pflegestufe II oder III nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 SGB XI erhöht sich der Anrechnungsbetrag von 176,- Euro auf 183,20 Euro (40 % des Pflegegeldes der Pflegstufe II).

Die Anrechnung der vorrangigen Leistungen der Pflegeversicherung erfolgt in Besitzstandsfällen weiterhin in voller Höhe des jeweiligen Pflegegeldes, ab 01.01.2015 in Höhe von 244 Euro bei Pflegestufe I, 458 Euro bei Pflegestufe II und 728 Euro bei Pflegestufe III.

Die neuen, ab 01.01.2015 gültigen Anrechnungsbeträge sind in OPEN/PROSOZ hinterlegt.

Die aktuellen Leistungsbeträge in der Blindenhilfe und nach dem LPflGG sind dem Schreiben vom 26.05.2014 zu entnehmen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

  • § 72 SGB XII – Blindenhilfe -
  • Landespflegegeldgesetz
  • Schreiben vom 26.05.2014 über Blindenhilfe nach § 72 SGB XII; Landespflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG); hier: Leistungsbeträge ab 01. Juli 2014