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Schreiben vom 30. Dezember 2008 (Archiv)

ARCHIV: Schreiben vom 30. Dezember 2008, in der geänderten Fassung vom 10. Dezember 2009

über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Bestandsfällen

Die für die Ermittlung der Höhe eines Rentenversicherungsbeitrages für Pflegepersonen nach § 65 SGB XII heranzuziehende Rechengröße (Bestandsschutzfälle, vgl. Rundschreiben I Nr. 19/2004 vom 9. November 2004, Ziff. 3) hat sich für 2009 2010 erhöht. Nach der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2009 vom 02. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2336) 2010 vom 07. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3846) beträgt

p(. das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt 20087

p(. 29.95130.625,- € jährlich

p(. (2.495,92 2.552,08 € monatlich).

Der Beitragssatz für die Rentenversicherung beträgt für 201009

p(. 19,9 %.

Die o.a. Werte gelten für alle Bundesländer.

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