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ARCHIV: Rundschreiben I Nr. 02/2011 über Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung nach § 30 Abs. 5 SGB XII

vom 22. März 2011
aufgehoben mit Rundschreiben Soz Nr. 04/2015 vom 23.02.2015

Die Grundlage für die Gewährung des Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung nach § 30 Abs. 5 SGB XII bilden im Land Berlin allein die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe vom 01. Oktober 2008.

Die Rundschreiben V Nr. 13/1998 vom 10. August 1998 und I Nr. 10/2008 vom 27. März 2009 werden hiermit aufgehoben.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

  • § 30 Abs. 5 SGB XII
  • Antrag auf Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung nach § 30 Abs. 5 SGB XII (Soz III D 13)

Archiv:

  • Rundschreiben I Nr. 10/2008 über Mehrbedarf für kostenaufwendigere Ernährung nach § 30 Abs. 5 SGB XII (Ergänzung zum Rundschreiben V Nr. 13/1998 vom 10. August 1998)
  • Rundschreiben V Nr. 13/1998 über Mehrbedarf für kostenaufwendigere Ernährung gem. § 23 Abs. 4 BSHG vom 10. August 1998; Überarbeitete Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge für die Gewährung von Krankenkostzulagen