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Fragen zur Werkstatt - leichte Sprache
Sie haben nach der Werkstatt eine Weile auf dem allgemeinen Arbeits-Markt gearbeitet. Können Sie wieder in die Werkstatt zurück?
Ja.
Sie haben auf dem allgemeinen Arbeits-Markt gearbeitet.
Zum Beispiel in einer Firma.
Vielleicht haben Sie eine Förderung gehabt.
Durch das Budget für Arbeit.
Budget spricht man so aus: Büdschee.
Hier finden Sie Infos zum Budget für Arbeit.
Dann haben Sie das Recht in die Werkstatt zurück zu gehen.
Wenn Sie es wollen.
Vielleicht hat es Ihnen in der Firma nicht gefallen.
Oder es war zu schwierig für Sie.
Dann dürfen Sie wieder in der Werkstatt arbeiten.
Sie arbeiten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Oder Sie arbeiten in einem Förder-Bereich. Müssen Sie Ihr Mittag-Essen selber bezahlen?
Ja.
Das Mittag-Essen in der Werkstatt wird nicht mehr von der Eingliederungs-Hilfe bezahlt.
Darum müssen Sie das Essen seit 1.1.2020 selbst bezahlen.
Sie bekommen seit 1.1.2020 alles Geld auf Ihr Konto:
• Den Lohn von der Werkstatt.
• Das Geld vom Amt für Wohnen und Leben.
Davon bezahlen Sie das Mittag-Essen.
Sie haben nicht genug Geld dafür?
Dann gehen Sie zum Amt.
Der Teilhabe-Fach-Dienst schaut:
• Wieviel Geld bekommen Sie?
• Können Sie von dem Geld das Mittag-Essen bezahlen?
Sie bekommen zu wenig Geld.
Sie können davon das Mittag-Essen nicht bezahlen.
Dann können Sie einen Zuschuss vom Amt bekommen.
Der Zuschuss heißt: Mehr-Bedarfs-Zuschlag.
Das ist ein fester Betrag für das Mittag-Essen.
Das gilt für Menschen:
• Die in einer Besonderen Wohn-Form leben.
Besondere Wohn-Form ist das neue Wort für Wohnheim.
• Die in einer Wohn-Gemeinschaft leben.
• Die in einer eigenen Wohnung leben.
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Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
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